Preisfehler im Internet:
Nur vermutliche Schnäppchen?

Es passiert immer wieder: Auf Amazon, ebay, in kleinen und großen Online-Shops und auch beim Flugticket-Verkauf. In einem kurzen unachtsamen Moment wird der Preis falsch ausgezeichnet, die Komma-Stelle ist verrutscht oder eine Null wurde vergessen. Während im stationären Handel ein solches Missgeschick meist nur kleine Folgen hat, verbreitet sich ein Preisfehler im World Wide Web rasend-schnell, oft sogar über nationale Grenzen hinaus. Doch wie ist hierbei die Rechtslage? Ist ein Kaufvertrag bei falscher Preisauszeichnung überhaupt bindend für den Online-Händler?

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Fakten - Preisfehler im Internet:
Nur vermutliche Schnäppchen?

Für die Käufer ist es der Hauptgewinn, für die Verkäufer ein Alptraum: ein falscher Preis! Denn im schlimmsten Fall kostet dieses eigentlich kleine Missgeschick den Händler nicht nur viel Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Je nach Größe und Bekanntheit des Online-Shops bzw. des Online-Marktplatzes spricht sich das Missgeschick im World Wide Web über Foren und Social Media Plattformen wahnsinnig schnell herum und führt dazu, dass das falsch ausgezeichnete Produkt sich in kürzester Zeit ausverkauft. Dass dies gar nicht so selten vorkommt, beweisen zahlreiche Preisvergleichs- und Schnäppchen-Portale, die den Nutzern helfen aktuelle Preisfehler zu finden. Neben den typischen Konsumgütern kommt es ebenso immer wieder bei Flügen zu Preisfehlern, die inzwischen als sogenannte „Error Fares“ bekannt sind und gleichfalls auf verschiedenen Portalen einfach zu finden sind.

Die Rechtslage bei Preisfehlern

Wer online ein Schnäppchen machen kann, indem er den Warenkorb abschließt und danach eine Bestätigung über den Bestelleingang per E-Mail erhält, freut sich natürlich erst einmal darüber. Doch ist der Online-Händler tatsächlich zur Lieferung der Ware zum falschen Preis verpflichtet? Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Klickt man auf den „Kaufen“-Button ist das nämlich nicht zwangsläufig immer der Fall, selbst dann nicht, wenn man eine Bestellbestätigung erhalten hat. Sie bescheinigt nämlich lediglich, dass die Bestellung beim Händler eingegangen ist. Dieser kann sie immer noch stornieren, insbesondere wenn es sich um einen offensichtlichen Preisfehler handelt.

Verpflichtet ist der Online-Händler zur Lieferung allerdings, wenn er nicht nur eine Bestellbestätigung verschickt, sondern dem Käufer zudem eine gesonderte Bestätigung wie eine Auftragsbestätigung oder Bestellannahme zukommen lässt. Denn dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Doch selbst in diesem Fall kann er immer noch den Vertragsschluss wegen Irrtums anfechten. Viele Online-Händler weisen aus gutem Grund daher bereits in ihren AGB gezielt auf Preisirrtümer hin.

Fein raus ist der Konsument allerdings, wenn der Händler seinen Fehler nicht bemerkt und die Ware verschickt. Bei kleineren Preisfehlern kann es auch sein, dass diese aus Kulanz hingenommen werden, um Kunden nicht zu verärgern, sondern an sich zu binden. Der finanzielle Schaden ist hier für den Händler oft aufgrund guter Gewinnspannen auch gar nicht so groß. Bei Schnäppchen-Flug-Tickets kommt es ebenfalls häufiger vor, dass diese trotzdem ausgestellt werden.

Echter Fehler oder bewusste Täuschung?

Wer ein Schnäppchen im Internet entdeckt, sollte aber nicht nur aus Fairness-Gründen dem Online-Händler gegenüber, sondern auch zur eigenen Sicherheit nicht in blinde Euphorie verfallen. Es kommt zwar deutlich seltener vor als früher, weil insbesondere die Marktplätze Amazon und ebay, aber auch Zahlsysteme wie Paypal viel für den Konsumentenschutz getan haben, trotzdem können sich Auf-den-ersten-Blick-Schnäppchen ebenso als Abzocke erweisen. Da denkt man dann, man hätte ein eigentlich teures Smartphone super-günstig erstanden und muss dann feststellen, dass man doch nur die Verpackung gekauft hat, weil man das Kleingedruckte nicht richtig gelesen hatte. Daher sollte beim Online-Shoppen von Schnäppchen immer gelten: Augen auf beim Schnäppchen-Kauf!

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