10 Fragen zur
Mindestsicherung

Wer kriegt sie, was kostet sie und was soll künftig anders werden? News beantwortet die Fakten zu einem heiß diskutierten Thema in Österreich.

von Politik - 10 Fragen zur
Mindestsicherung © Bild: shutterstock

1. Was ist die Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung ist eine Form der Sozialhilfe, die jenen Menschen gewährt wird, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen können.

2. Wie hoch ist sie?

Alleinstehende Personen bekommen nach derzeitiger Regelung 863 Euro pro Monat, Paare pro Person 647. Pro Kind gibt es 230 Euro. In den 863 Euro sind 215 Euro zur Deckung des Wohnbedarfs enthalten.

3. Wer hat Anspruch?

Voraussetzung ist, dass eine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z. B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt etc.) oder Vermögen nicht möglich ist. Die genauen Bedingungen sind derzeit noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt teils Wartezeiten für Nicht-Österreicher, Deckelungen für Familien oder Sanktionen bei Missbrauch.

4. Wie viele Menschen beziehen Mindestsicherung?

2017 waren es 307.853 Bezieher, 0,1 Prozent mehr als im Vorjahr. In den Jahren davor war die Zahl stark angestiegen. Allein in Wien bezogen im Vorjahr 195.238 Leistungen aus der Mindestsicherung - jedoch nur 13 Prozent davon den Maximalbetrag. Der Großteil bezieht Ergänzungsleistung zum Arbeitslosengeld, zur Pension oder zum Einkommen. Die jährlichen Kosten lagen im Vorjahr bundesweit bei knapp einer Milliarde Euro (0,9 Prozent der Sozialausgaben).

5. Was hat die Regierung vor?

Laut Regierungsprogramm ist die Absicht, für "mehr Fairness" zu sorgen: "Es kann nicht sein, dass Österreicher, die ihr Leben lang ihren Beitrag geleistet haben, weniger oder gleich viel vom Sozialstaat bekommen, wie Zuwanderer, die erst seit kurzer Zeit in Österreich leben." Und die Regierung will endlich eine österreichweit einheitliche Regelung, die den Ländern trotzdem einen gewissen Spielraum gibt.

6. Bedeutet das, dass Österreicher künftig mehr bekommen?

Nein, es bedeutet, dass Ausländer künftig weniger bekommen sollen. Außer sie können gut Deutsch oder Englisch oder einen österreichischen Pflichtschulabschluss vorweisen. Für EU-Bürger und sonstige Drittstaatenangehörige ist zudem eine fünfjährige Wartefrist vorgesehen. Auch österreichische Mindestsicherungsbezie hergruppen werden von den geplanten Kürzungen betroffen sein, etwa Familien mit vielen Kindern.

7. Wie soll das konkret aussehen?

Der Höchstbetrag liegt künftig bei 863 Euro pro Einzelperson. Menschen ohne Pflichtschulabschluss, Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 bekommen 300 Euro weniger. Die Länder können auch weniger als 863 Euro monatlich vorsehen, wenn die Wohnkosten in der Region besonders niedrig sind. Auch für Kinder gibt es künftig weniger Geld. Für das erste maximal 25 Prozent der Leistung, das zweite 15 Prozent, das dritte fünf Prozent. Konnte eine Familie mit drei Kindern bisher knapp 2.000 Euro beziehen, sind es künftig nur mehr 1.600.

8. Ist das alles schon fixiert?

Nein. Im Mai wurde erst einmal eine Punktuation präsentiert. Derzeit wird noch an letzten Details gefeilt. Der Verfassungsgerichtshof prüft gerade, ob die derzeitigen Regelungen in Oberösterreich (Deckelung der Gesamtleistung für Bedarfsgemeinschaften) und im Burgenland (Wartefrist für Nicht-Österreicher) verfassungsmäßig ist.

9. Was wird aus der Notstandshilfe?

Anfang des Jahres entbrannte eine heftige Diskussion über Regierungspläne, die Notstandshilfe abzuschaffen. Derzeit sind diese auf 2019 vertagt.

10. Was sagen Kritiker zur Mindestsicherung neu?

Caritas-Präsident Michael Landau: "Keiner Mindestpensionistin geht es besser, wenn es einer kinderreichen Familie schlechter geht. Menschen gegeneinander auszuspielen, halte ich für gefährlich." Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger nannte den Regierungsvorschlag "ein Bekenntnis zu Verschärfung von Kinderarmut".

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Dieser Beitrag ist ursprünglich in der Printausgabe von News (Nr. 40/2018) erschienen.