Verkehrsregeln auf der Piste

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Im Skikurs hat unsere Tochter gehört, dass jeder Skifahrer verpflichtet ist, die FIS-Regeln zu kennen und einzuhalten. Stimmt das? Mein Mann und ich fahren seit Jahrzehnten Ski, ohne die FIS-Regeln zu kennen. Sind das gültige Normen, so wie die Regeln im Straßenverkehr? Welche FIS-Regeln gibt es überhaupt?
Gerlinde M., Wien

Liebe Frau M.!
Der Pistenordnungsentwurf (POE-Regeln) und die FIS-Regeln sind keine gültigen Rechtsnormen, auch nicht Gewohnheitsrecht. Der Oberste Gerichtshof hat aber schon mehrfach festgehalten, dass ihnen als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Skisports zu beachten sind, erhebliche Bedeutung zukommt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt nur für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Skipisten sind keine Straßen im Sinn der StVO, sodass deren Regelungen dort nicht gelten.

Wenn es zu einem Skiunfall kommt, ist Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch, dass der Unfallgegner rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens werden die FIS-Regeln als Maßstab für den allgemeinen Grundsatz, dass sich jeder so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet, herangezogen.

Es gibt zehn FIS-Regeln:

1. Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Jeder Skifahrer muss auf die Sicht achten. Er muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-,Schnee-und Witterungsverhältnissen und der Verkehrsdichte anpassen.

3. Der von hinten kommende Skifahrer muss eine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet ist.

4. Überholt werden darf von oben nach unten, von rechts oder links, aber immer mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und die anderen kann.

6. Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich frei machen.

7. Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.

8. Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at

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