Philippa Strache ist mit dem 16. Oktober auch nicht automatisch Abgeordnete, wenn sie bis dahin nicht verzichtet hat. Das wird sie erst, wenn der Bundeswahlleiter den Wahlschein ausstellt und bei der Parlamentsdirektion hinterlegt. Dies geschieht laut Stein am Morgen des 23. Oktober - an dem der Nationalrat zur Konstituierenden Sitzung zusammentritt.
Dieser Wahlschein ist das amtliche Dokument, mit dem Abgeordnete Zutritt zum Nationalrat erhalten. Sitz und Stimme im Nationalrat bekommen sie - formal - erst mit der Angelobung, und zwar für die Dauer der Gesetzgebungsperiode. Allerdings kann jeder Abgeordnete jederzeit sein Mandat zurücklegen. Philippa Strache könnte sich auch am 23. Oktober angeloben lassen und gleich danach - oder irgendwann im Lauf der Periode - ihr Mandat zurücklegen.
Streichung von Parteiliste nur auf Philippas Wunsch möglich
Auch wenn Strache auf das Mandat verzichtet oder es später zurücklegt, gäbe es noch ein weiteres Details zu klären - nämlich das der Streichung von der Parteiliste: Denn Frau Strache wurde von der FPÖ auf Platz 3 der Landesliste gereiht. Mittlerweile will die FPÖ sie zwar nicht mehr im Klub haben - aber die Wahlvorschläge können nachträglich von der Partei nicht mehr geändert werden. Gestrichen wird Strache von der Parteiliste nur, wenn sie selbst das beantragt.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass gegen Philippa Strache - wie zuvor schon gegen ihren Mann Heinz-Christian - im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden ist. Ob dies Einfluss auf ihre Entscheidung über das Mandat hat, ist unklar.