Trifft mich der Pflegeregress?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Mein Mann ist vor einigen Jahren an Demenz erkrankt. Die Pflege wurde immer aufwendiger, jetzt schaffe ich es nicht mehr. Ab Sommer wird mein Mann in einem Pflegeheim betreut werden. Er bekommt eine Pension und Pflegegeld, beides zusammen reicht aber nicht für die Kosten. Ich habe nur eine kleine Pension und kann nichts dazuzahlen. Unser einziges "Vermögen", einen kleinen Garten mit Haus in Niederösterreich, habe ich vor vielen Jahren von meinen Eltern geerbt. Kann ich dieses Haus wegen der hohen Kosten der Pflege meines Mannes verlieren? Was ist ein "Pflegeregress" überhaupt?
Hilde P., Wien

Liebe Frau P.,
die Höhe der Kosten in Pflegeheimen ist sehr unterschiedlich und zumeist von mehreren Faktoren abhängig: In Wien hängt die Höhe des Kostenbeitrages, der für Ihren Mann zu zahlen ist, von der Höhe seiner Pension, seines Pflegegeldes und seines Vermögens ab. In vielen Pflegeheimen setzen sich die Kosten aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag entsprechend dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, meist in Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes, zusammen. Dem pflegebedürftigen Heimbewohner müssen aber immer 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen und 45,20 Euro vom Pflegegeld zur freien Verfügung für seine sonstigen Ausgaben verbleiben. Wenn 80 Prozent des Einkommens und das restliche Pflegegeld nicht ausreichen, wird auch das Vermögen des Pflegebedürftigen zur Deckung der Kosten herangezogen. Ein nach Bundesland unterschiedlicher "Freibetrag" bleibt jedenfalls unberührt. Dieser beträgt in Wien 4.000 Euro. Ein darüber hinausgehendes Vermögen Ihres Mannes würde für die Pflegekosten herangezogen werden.

Nur wenn auch das verwertbare Vermögen zur gänzlichen Abdeckung der Kosten des Pflegeheims nicht ausreicht, stellt sich die Frage des Kostenersatzes durch Dritte, also beispielsweise durch Sie als Ehegattin.

In keinem Bundesland, also auch nicht in Wien, werden Kinder zum Ersatz der offenen Pflegekosten für ihre Eltern im stationären Bereich herangezogen. Ansonsten sind die Kostenersatzansprüche gegen Dritte in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

In Wien gibt es einen "Ehegattenregress" nur dann, wenn ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch des Pflegebedürftigen gegen den Ehegatten besteht. Da Sie schildern, dass Sie nur eine "kleine Pension" haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Mann keinen Unterhaltsanspruch gegen Sie hätte, sodass ein Ehegattenregress in Ihrem Fall nicht in Betracht kommt. Ein Zugriff auf das Vermögen des Ehegatten, also in Ihrem Fall auf Ihr geerbtes Haus in Niederösterreich, besteht nicht.

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