Pensionssplitting:
Was es bringen kann

Der Elternteil, der die Erziehungsarbeit leistet, kann vom erwerbstätigen Elternteil Pensionsgutschriften übernehmen. Eine Maßnahme gegen die Armut im Alter.

von Sie haben Recht - Pensionssplitting:
Was es bringen kann © Bild: Marius Höfinger

Frauen bekommen durchschnittlich rund 43 Prozent weniger Pension als Männer. Daher verwundert es, dass das Thema Pensionssplitting, mit dem das erhöhte Risiko der Altersarmut bei Frauen zumindest teilweise abgefedert werden kann, noch nicht längst in aller Munde ist. Österreichweit wurde es zwischen 2010 und 2018 nicht einmal 1.500 Mal beantragt.

Was ist Pensionssplitting und wie funktioniert es?

Seit 2005 gibt es gesetzlich die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings. Das bedeutet nichts anderes, als dass jener Elternteil, der das Kind nicht überwiegend erzieht und selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig ist, dem Elternteil, der die Erziehungsarbeit übernimmt, Pensionsgutschriften überträgt.

Das Gesetz räumt den Eltern dabei einen großen Spielraum ein -es kann für jedes Kalenderjahr frei entschieden werden, wie viel man übertragen will. Dabei können in jedem Kalenderjahr bis zu 50 Prozent der Gutschrift aus der Erwerbstätigkeit übertragen werden, wobei im Pensionskonto des übernehmenden Elternteils die Jahreshöchstbeitragsgrundlage nicht überschritten werden darf.

Eine Übertragung ist für die ersten sieben Jahre nach der Geburt möglich, der (formlose) Antrag muss dazu spätestens bis zum zehnten Geburtstag des Kindes eingebracht werden. Auch im Falle mehrerer Kinder können Gutschriften übertragen werden, in Summe allerdings nur für 14 Jahre.

Praktisch relevant ist, dass der Übertragung eine Vereinbarung der Eltern zugrunde liegen muss. Dies ist insbesondere wichtig, da die Übertragung nachträglich einseitig nicht widerrufen werden kann. Dies wird damit begründet, dass der erziehende Elternteil eben gerade im Vertrauen auf ein Splitting seine Erwerbstätigkeit unterbrochen hat und dann alleine den Nachteil der unbezahlten Erziehungsarbeit tragen muss. Ein Splitting ist nicht an die Ehe geknüpft und kann auch von Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern wahrgenommen werden.

Für wen ist das Splitting zu empfehlen?

Grundsätzlich ist ein Pensionssplitting für all jene zu empfehlen, die Entgelt-und damit Pensionseinbußen in Kauf nehmen, um sich der Kindererziehung zu widmen. In den allermeisten Fällen sind es Frauen, die vermehrt Teilzeitarbeit nachgehen oder zu Hause bleiben. Um das Risiko einer stark verminderten Pension zu verringern, kann ein Pensionssplitting daher einen wertvollen Schritt Richtung Absicherung darstellen.

Sich frühzeitig über die Altersvorsorge Gedanken zu machen, ist jedenfalls auch für jene interessant, die sich vermehrt Erziehungsarbeit widmen.

Christian Marchhart ist Rechtsanwalt bei www.ulsr.at