Pensionspaket: Was
sich überhaupt ändern soll

Koalition einigte sich schon im Februar - Entwurf aber noch umstritten

Am Pensionsgipfel Ende Februar hat sich die Koalition auf ein Pensionspaket geeinigt. Eine umfassende Reform ist dabei nicht herausgekommen. Sozialminister Alois Stöger spricht von einer Weiterentwicklung, Kritiker von zu laschen Maßnahmen. Auf welche Punkte man sich geeinigt hatte und warum der von der SPÖ vorgelegte Entwurf umstritten ist.

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Ein Überblick - Pensionspaket: Was
sich überhaupt ändern soll

Eine aktuelle Studie des Versicherungskonzerns Allianz hat ergeben, dass Österreichs Pensionssystem im internationalen Nachhaltigkeitsvergleich im unteren Mittelfeld rangiert. Es herrscht also Reformbedarf. Das neue Paket dreht allerdings nur an einigen Schrauben.

Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung vom Pensionsgipfel im Überblick:

1. Pensionskommission neu

Einerseits soll das Gremium der Pensionskommission halbiert und künftig auch mit internationalen Experten bestückt werden. Andererseits will die Regierung der Kommission mehr Bedeutung verleihen. Die Experten-Vorschläge sollen von der Regierung entweder dem Nationalrat zur Umsetzung vorgelegt werden oder die Koalition denkt sich eigene Ideen aus, wenn unerwartete Abweichungen vom Kostenpfad entstanden sind. Endlich in die Arbeit der Pensionskommission integriert werden sollen die Beamtenpensionen. Bisher konnte das Gremium nur die gesetzliche Pensionsversicherung, also ASVG und Selbstständige, überwachen.

In Gremium sind vertreten: Vertreter der im Nationalrat befindlichen Parteien, Vertretern von Ministerien, Sozialpartner, Senioren- und Jugendvertretung, die österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und bald auch internationale Experten.

Experten wenden ein, dass die Kommission schon jetzt Vorschläge an die Regierung heranträgt beziehungsweise herantragen muss, diese aber nicht umgesetzt werden. Ob sich das durch die neue Regelung ändert, wird bezweifelt.

2. Invaliditätspension

Hier finden laut Koalition die größten Umwälzungen statt. Mit folgenden Maßnahmen will man die Zahl der Invaliditätspensionen und die Zahl der Langzeitarbeitslosen bei Reha-Geld-Beziehern gering halten:

  • Bessere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer über eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit
  • frühere Interventionen: Versicherte werden bereits nach vier Wochen Krankenstand zu einem klärenden Gespräch mit einem Casemanager, dem Kontrollarzt oder beiden bei der Gebietskrankenkassen eingeladen
  • Rehabilitationsmonitoring und verbesserte Reha-Möglichkeiten (Aus- und Weiterbildungen, Zugang zum (geschützten) zweiten Arbeitsmarkt) mit Fokus auf Fälle von psychischen Erkrankungen, um diese möglichst wieder ins Berufsleben einzugliedern

Experten begrüßen diese Maßnahmen als sinnvoll. Der Zentraler Aspekt sei, möglichst früh Invalidität zu vermeiden, teilte AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Aussendung vom März mit. "Dafür ist das Bekenntnis zu einem Krankenstandsmonitoring besonders wichtig", sagt er.

3. Pensionssplitting

Ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten in sind Frauen. Sie könnten von dieser Neuregelung profitieren: Das freiwillige Pensionssplitting ist nun pro Kind sieben Jahre statt bisher vier möglich. Maximal sind 14 Jahre Splitting erlaubt. Grundprinzip ist, dass der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Pensionskonto-Gutschrift jenem Elternteil überlässt, der sich in dieser Phase der Kindererziehung widmet.

Für Ulrich Schuh, Pensionsexperte und Vorstand vom industrienahen Forschungsinstitut Eco Austria, geht diese Anpassung nicht weit genug. Um nachhaltig etwas zu ändern, schlägt er ein verpflichtendes Pensionssplitting vor.

4. Mindestpensionen

Bezieher der Ausgleichszulage (=Mindestpension) erwartet eine Veränderung. Liegen 30 Beitragsjahre vor, sollen Alleinstehende in Zukunft mindestens 1.000 Euro und Paare 1.500 Euro erhalten. Derzeit liegt die Ausgleichszulage bei 882,78 Euro für Alleinstehende und 1.323,58 Euro für Paare.

5. Pensionsantrittsalter

Die steigenden Lebenserwartung berücksichtigt die Regierung mit einem finanziellen Anreiz: Zwar kommt es nicht zu einer rascheren Erhöhung des Pensionsantrittsalters, dafür werden Anreize gesetzt, Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten. Für drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 entfallen die Pensionsversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Dienstgeber bis zur Hälfte. Der fiktive volle Betrag wird am Pensionskonto gut geschrieben. Dafür solle es nicht mehr möglich sein, neben der Pension voll dazu zu verdienen. Pensionisten, die weiter berufstätig sind, sollen in den ersten drei Jahren einen Teil ihrer Pension verlieren beziehungsweise nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage (oder je nach weiteren Verhandlungen Geringfügigkeitsgrenze) zur Gänze bekommen. Alles was darüber hinausgeht, soll bis maximal zur Hälfte angerechnet werden. Die Regelung betrifft allerdings nur nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versicherte Pensionisten und nicht Beamte.

Experten halten den finanziellen Anreiz zwar für brauchbar, kritisieren die geplante Umsetzung aber als Minderheitenprogramm. ignoriert. "In vergleichbaren Ländern wird das Pensionsantrittsalter vielleicht bald auf 70 Jahre angehoben. Wir scheitern schon an der 65er-Marke", teilte Peter Neuböck, Präsident vom Österreichischen Cartellverband (ÖCV) in einer Aussendung mit. Da Österreichs Pensionssystem vor allem auf der staatlichen Altersvorsorge beruht, befürchten viele Experten, dass die ohnehin schon hohen staatlichen Ausgaben durch eine fehlende Anpassung an die Lebenserwartung weiter steigen werden.

6. Harmonisierung

Eher vage gehalten ist der Passus über eine weitere Angleichung der Pensionssysteme. Wörtlich heißt es: "Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz) basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen."

Streit um Entwurf

Von der Einigung am Pensionsgipfel im Frühjahr ist im Herbst nicht mehr viel übrig geblieben. Die SPÖ hat zwar bereits einen Entwurf vorgelegt, doch noch ist dieser nicht in Begutachtung gegangen, da der Regierungspartner ÖVP massive Kritik an dem Entwurf übt. Sie lehnt in als unvollständig ab. Finanzminister Hans Jörg Schelling und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner zeigten sich unzufrieden: Wesentliche Punkte der Vereinbarung vom Pensionsgipfel seien nicht darin zu finden.

Konkret vermisst die ÖVP unter anderem die Erhöhung des sogenannten Aufschubbonus für Personen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten. Der Bonus soll von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht werden. Außerdem habe Stöger einen "weicheren" Referenzpfad in sein Papier geschrieben, kritisierte Mitterlehner. Änderungen im Reha-Bereich seien nur "in Bruchstücken und sehr einseitig" umgesetzt, heißt es weiters aus der Volkspartei. Und außerdem nehme das Sozialministerium eine "Zusammenrechnung" von ASVG- und Beamtenpensionen vor, womit "Probleme im Pensionsversicherungsbereich verdeckt" würden.

Nicht in dem Pensionspaket enthalten, aber in einem gesonderten Entwurf berücksichtigt ist das Vorhaben eines (staatlich subventionierten) erleichterten Wiedereinstiegs ins Berufsleben nach längerer Krankheit. Ganz herausgefallen gegenüber den Gipfel-Ergebnissen vom Frühling ist dagegen der Passus, der langes Arbeiten finanziell attraktiver machen soll. Im Sozialministerium wird der Verzicht auf diese Maßnahme damit begründet, dass die ÖVP bei einem anderen, damit verbundenen Punkt nicht mitzieht: bei der Zuverdienstgrenze (siehe 5. Pensionsantrittsalter). Diese besagt, dass alles was über die Höhe der Ausgleichszulage hinausgeht, bis maximal zur Hälfte angerechnet werden sollen. Das lehnten die Volkspartei und die Senioren-Organisationen ab.

Kommentare

Henry Knuddi

also mit 68j bekommt man dan 3j lang ermässigung und geht dann mit 71j in mindestpension, die vorher halbiert wurde, damit man weiterarbeiten muss bis 80j

gut gedacht - nur die meisten werden mit 60j in mindestpension gehen, weil die beamten das doppelte mit 50j bekommen

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