Pensionsreform in der Schweiz bei Abstimmung gescheitert

Schweizer lehnten diese Pensionsreform ab

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Zur Teilfinanzierung der Pensionskasse (AHV) durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte die Mehrheit der Kantone "Nein", wie aus den Einzelergebnissen am Sonntag hervorging.

Die Pensionsreform wäre nur durchgegangen, wenn mindestens die Hälfte der Kantone der Mehrwertsteuererhöhung zugestimmt hätten. Das bedeutete auch das Aus für die anderen Maßnahmen zur Sicherung der Altersbezüge, noch bevor alle Stimmen ausgezählt waren. Es zeichnete sich in der Gesamtbevölkerung ein Nein von 53 Prozent ab, berichtete das Analyse-Institut gfs.bern im Fernsehen.

Die Reform sah etwa vor, das Pensionsalter für Frauen von 64 auf das Niveau der Männer von 65 Jahren anzuheben. Die Regierung wollte die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV von acht auf 8,3 Prozent anheben. Die Lohnbeiträge an die Pensions-, Invaliden- und Erwerbsersatzkassen sollten von 10,25 auf 10,55 Prozent steigen. Diesen Beitrag finanzieren Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte.

Die größte Partei, die konservative Volkspartei (SVP), hatte die Reform als "teures Linksprojekt" abgelehnt. Auch die drittgrößte Partei, die liberale FDP, war dagegen. Das Parlament hatte die Reform im Frühjahr aber knapp gutgeheißen. Der SVP ging die Reform nicht weit genug. Vor allem wetterte sie gegen Pläne, die Basispension bei maximaler Beitragszeit um 70 Franken (60,41 Euro) zu erhöhen. Dadurch werde die bessere Finanzierung wieder zunichtegemacht. Die Pensionskasse in der Schweiz ist wie in allen europäischen Ländern unter Druck, weil bald die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen, weil die Menschen länger leben und weil die Zinsen seit Jahren niedrig sind.

Die Schweiz sei verglichen mit Deutschland in einer komfortablen Position, sagte Martin Eling, Professor für Versicherungsmanagement in St. Gallen. Er nennt die seit 1985 bestehende zweite Schweizer Pensionssäule mit je 50 Prozent Pflichtbeiträgen von Arbeitgebern und -nehmern. Die Summe steigt mit dem Alter, zuletzt auf 18 Prozent des Lohns. Mit beiden Säulen sollen Pensionisten etwa 60 Prozent des letzten Lohnes erreichen. "Das Zwangssparen in eine zweite Säule braucht Deutschland auch", sagt Eling. Anders als Deutsche bekommen Schweizer keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse, und jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden.

Die AHV-Mindestpension liegt bei maximalen Beitragsjahren bei 1.175 Franken (1.013,98 Euro) im Monat, die Höchstpension bei 2.350 Franken. Aus der zweiten Säule kommt ein Pensionist mit mittlerem Einkommen nach einer Studie der Credit-Suisse-Bank zusätzlich auf gut 1.600 Franken. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind aber deutlich höher als in Deutschland.

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