Österreich zieht es in die Pension

Bei den Beamten Plus von fast 50 Prozent - Aber Pensionsalter steigt weiter

2016 hat es die Österreicher wieder verstärkt in den Ruhestand gezogen. Laut aktuellem Pensionsmonitoring des Sozialministeriums stieg die Zahl der zuerkannten Direktpensionen im ASVG und bei Selbstständigen um knapp 18 Prozent. Bei den Beamten betrug der Zuwachs sogar fast 50 Prozent. Die gute Nachricht für die Finanzierbarkeit des Systems: Auch das Antrittsalter steigt.

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So gingen die Österreicher im Vorjahr im Schnitt mit 60 Jahren und vier Monaten in Pension und damit zwei Monate später als 2015. Im Jahr davor lag das Antrittsalter überhaupt bei nur 59 Jahren und achten Monaten. Zu beachten ist freilich, dass die (in der Regel jüngeren) Rehageld-Bezieher, die früher als Invaliditätspensionisten gewertet wurden, in den vergangenen Jahren aus der Statistik fielen, was automatisch zu einem gewissen Anstieg beiträgt.

Beim Reha-Geld gab es 2016 5.184 echte Neuzugänge. Sowohl bei Männern (56,8 Prozent) als auch noch stärker bei Frauen (62,3 Prozent) stellen psychiatrische Erkrankungen in den meisten Fällen den Grund für die zumindest vorübergehende Arbeitsunfähigkeit dar.

Erhöhung des Pensionsalters

Die oben genannten Zahlen gelten für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, also sowohl für Unselbstständige als auch für Selbstständige. 2016 war der Anstieg beim Alter vor allem auf den ASVG-Bereich zurückzuführen. Denn bei den Gewerbetreibenden gab es bei den Direktpensionen (ohne Hinterbliebenenpensionen) sogar einen leichten Rückgang beim Antrittsalter.

Aus dem parallel vom Bundeskanzleramt fertiggestellten Monitoring für den öffentlichen Dienst geht hervor, dass das faktische Antrittsalter bei den Beamten auf 61,7 Jahre angestiegen ist. Das Plus von 0,5 Jahren ist der höchste Anstieg seit zehn Jahren. Interessantes Detail: Frauen gehen im öffentlichen Dienst mittlerweile sogar einen Hauch später in Pension als Männer - Frauen mit 61,75 Jahren, Männer mit 61,63 Jahren.

Eine Erhöhung des faktischen Pensionsalters wurde in fast allen Bereichen des öffentlichen Diensts erreicht, nur nicht bei Richtern und Staatsanwälten, wo es einen Rückgang um gut ein Jahr gab. Mit knapp 63 hat diese Gruppe aber noch immer (knapp vor den Lehrern) das höchste Antrittsalter. 45 Prozent der Richter und Staatsanwälte treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ihre Pension an, was den höchsten Anteil im Bundesdienst darstellt. Der Exekutivdienst ist jene Gruppe unter den Beamten, die mit 59,3 Jahren das niedrigste Pensionsantrittsalter aufweist.

Neuzugänge deutlich gestiegen

Eine Entwicklung des Jahres 2016 kommt zwar nicht ganz überraschend, ist aber für die Regierung trotzdem keine allzu gute Nachricht. Denn die Neuzugänge in die Pension steigen deutlich. Dies liegt nicht nur an geburtsstarken Jahrgängen, die ins Pensionsalter kommen, sondern auch daran, dass die verschärften Zugangsregelungen vor allem zur Hacklerregelung aber auch zur Korridorpension viele in den vergangenen Jahren daran gehindert hatten, in die Pension zu kommen.

Durch diese "Aufschubeffekte" stieg die Zahl der Neuzuerkennungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung um immerhin 17,3 Prozent. In absoluten Zahlen waren es 81.976 Direktpensionen im Jahr 2016, wobei relativierend gesagt werden muss, dass man damit wieder in etwa zum Wert von 2014 zurückkehrt. Auch bei den Invaliditätspensionen gab es im Vorjahr ein Plus von rund elf Prozent. Noch krasser stellt sich das im öffentlichen Dienst dar. Die Zahl der Neupensionierungen im Bundesdienst stieg um knapp 50 Prozent auf 2.531.

Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. "Aufgrund der Altersstruktur im Bundesdienst ist auch in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Neupensionierungen zu rechnen", meint Staatssekretärin Muna Duzdar zu dem Bereich. Die Anzahl der Personen, die aufgrund der Langzeitbeamtenregelung, der Korridorpensionierung und der Schwerarbeiterregelung aus dem Arbeitsleben schieden, ist im vergangenen Jahr angestiegen. Trotz der Erschwernis und bestehender Abschläge werden Modelle des vorzeitigen Ruhestandes also immer noch intensiv genutzt: "Es liegt hier an den einzelnen Ressorts, Maßnahmen und Anreize zu setzen, um die Beamtinnen und Beamten länger im Dienst zu halten", betont Duzdar.

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