ÖVP soll 880.000
Euro Strafe zahlen

Die ÖVP soll wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.

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Parteifinanzen - ÖVP soll 880.000
Euro Strafe zahlen

Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl nur maximal jeweils sieben Mio. Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Mio. Euro ausgegeben - um fast sechs Mio. Euro mehr als erlaubt. Auch die FPÖ lag mit 10,72 Mio. Euro deutlich darüber, die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Mio. Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.

Die Strafe gegen die ÖVP fällt deutlich höher aus als jene 2013: Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Mio. Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.

ÖVP hat vier Wochen Zeit für Berufung

Die ÖVP kann gegen die Geldbuße binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Die Maximalstrafe für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze hätte gut eine Mio. Euro betragen. Mit den 800.000 Euro hat der Senat den möglichen Strafrahmen also zu 80 Prozent ausgeschöpft. Dies auch deshalb, weil es sich bereits um die nach 2013 zweite massive Überschreitung handelt.

Dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet, lässt der Richtersenat im Kanzleramt nicht gelten. Er weist darauf hin, dass die Partei schon 2013 eine "erhebliche Überschreitung" der Ausgabengrenze zu verantworten hatte und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern.

Strafe fällt deutlich schärfer aus als 2013

"Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar", schreibt der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Dem stehe aber gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit den höheren Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung zu erhalten.

Somit fällt die Strafe diesmal deutlich schärfer aus als 2013. Damals war der mögliche Strafrahmen mit 300.000 Euro nur zur Hälfte ausgeschöpft worden.

Auch SPÖ droht Ungemach

Weitere Strafen verhängt hat der Senat wegen mehrerer Verstöße gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes. Teuer zu stehen kommt der ÖVP insbesondere ein Grundstück am Mondsee, das der Jungen Volkspartei über Jahrzehnte vom Land Oberösterreich überlassen wurde. Damit droht auch der SPÖ Ungemach: Sie wurde wegen eines Seegrundstückes am Attersee für die SJ ebenfalls vom Rechnungshof angezeigt.

Das Seegrundstück am Mondsee hatte die oberösterreichische Landesimmobiliengesellschaft der JVP für 10 Euro im Jahr überlassen. Wert war es aber deutlich mehr: wie aus dem Bescheid des Senats hervorgeht, wurde per 1.1.2019 ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 77.159 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer und wertgesichert) vereinbart. Dies entspricht 5,50 Euro pro Quadratmeter, wobei laut Gutachter aber auch 7,50 Euro möglich gewesen wären.

70.000 Euro Geldbuße

Weil der Senat in dem über Jahrzehnte praktisch kostenlos zur Verfügung gestellten Seegrundstück eine (seit 2012) verbotene Parteispende der öffentlichen Hand sieht, verhängte er 70.000 Euro Geldbuße. Damit kommt die ÖVP mit der Mindeststrafe davon. Begründet wird dies damit, dass eine derartige Geldbuße in einer solchen Causa erstmals verhängt wurde.

Weitere 10.000 Euro bezahlen soll die ÖVP, weil sie unzulässige Spenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen (Fisser Bergbahnen und Silvrettaseilbahn). An den Firmen sind mehrere Tiroler Gemeinden Mehrheitseigentümer, weshalb ihnen Parteispenden verboten sind. Die Spenden hat die ÖVP mittlerweile übrigens an den Rechnungshof weitergeleitet, der das Geld nun "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" zukommen lassen muss. Welche Organisationen das Geld erhalten soll gegen Monatsende per Los entschieden werden, hieß es dazu beim Rechnungshof am Donnerstag.

Über diese Anzeigen wurde noch nicht entschieden

Noch nicht entschieden hat der Senat über die gegen SPÖ und FPÖ eingebrachten Anzeigen des Rechnungshofs. Bei der SPÖ geht es ebenfalls um ein Seegrundstück des Landes Oberösterreich - allerdings am Attersee. Dieses wird ebenfalls für einen symbolischen Preis zur Verfügung gestellt. Der Marktwert wäre bis zu 278.250 Euro jährlich. Bei der FPÖ unter anderem die Finanzierung der Facebookseite des langjährigen Parteichefs Heinz-Christian Strache. Und beide Parteien haben auch die Wahlkampfkostengrenze 2017 überschritten.