Papamonat: Psychologen
sprechen sich dafür aus

Ein Papamonat hat positive Auswirkungen die auf die frühkindlichen Vater-Kind-Beziehung. Darauf verwiesen am Montag der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) und der Dachverband Männerarbeit Österreich (DMÖ), die die politische Forderung nach einem Papamonat als einen wichtigen Schritt zu einer partnerschaftlichen Teilung der Kinderbetreuung unterstützen.

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Zahlreiche wissenschaftliche Studien würden die Bedeutung früher Sozialisationserfahrungen für die Bindungsfähigkeit mit elterlichen Bezugspersonen und somit für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern belegen. Ein sogenannter Papamonat unterstützt damit nicht nur die frühkindliche Vater-Kind-Beziehung, sondern bereichert Väter um essenzielle emotionale Erfahrungen und stellt die Weichen in die zukunftsweisende Richtung eines männlichen Rollenbildes.

Väterkarenz vielerorts längst üblich

Als Startbaustein könnte ein Papamonat darüber hinaus zu einer besser etablierten Väterkarenz beitragen, die in vielen EU-Ländern längst üblich und bewährt ist, und sollte für moderne, familienfreundliche Unternehmen in Österreich ein Standardangebot für Mitarbeiter sein, hieß es in einer Aussendung des Berufsverbandes am Montag.

"In Anbetracht der Fülle an wissenschaftlichen Studien, die die positiven Auswirkungen der frühkindlichen Vater-Kind-Beziehungen beweisen, sollte die Einführung des Papamonats gar nicht mehr zur Diskussion stehen", sagt die Präsidentin des Psychologen-Berufsverbandes Beate Wimmer-Puchinger.

Über 7.000 Väter nahmen 2018 Auszeit

Bei weitem noch nicht die Regeln, sondern eher die Ausnahme ist der Papamonat: Im Vorjahr wurde die 31-tägige Familien-Auszeit in mehr als 7.000 Fällen - genau 7.338 mit Stand September - genützt. Das sind keine zehn Prozent gemessen an rund 90.000 Geburten. Es waren allerdings schon sehr viel mehr als 2017, wo nur 642 Menschen den damals neuen Familienzeitbonus nützten.

Drei dieser 642 waren Frauen (für 2018 gibt es noch keine genauen Angaben). Denn prinzipiell haben laut Familienzeitbonusgesetz zwar nur Väter einen Anspruch - aber "eine Frau, die gemäß § 144 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, Elternteil ist, gilt als Vater im Sinne dieses Gesetzes". Das sind laut den Erläuterungen gleichgeschlechtliche Adoptiv- oder Dauerpflegemütter, "die sich in der Situation eines Adoptiv- oder Dauerpflegevaters befinden". Bei gleichgeschlechtlichen Vätern hat nur einer der Väter Anspruch auf den Bonus.

Der Familienzeitbonus wurde mit 1. März 2017 eingeführt. Väter können 31 Tage zu Hause bleiben und 700 Euro Kindergeld beziehen, sofern der Arbeitgeber zustimmt.

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