Ortstafel-Verordnung in Begutachtung: Bis Ende 2009 sollen 158 Kärntner Tafeln stehen

Für Mayer ist die Verordnung "sicher rechtswidrig" Entwurf: Haider kündigt negative Stellungnahme an<br><b>PLUS:</b> Die Liste der 158 betroffenen Ortschaften

Der Verordnungsentwurf des Kanzleramtes listet insgesamt 158 Kärntner Ortschaften auf, in denen zweisprachige Ortstafeln errichtet werden sollen. Derzeit stehen nur 77 derartige Schilder. In der Liste enthalten sind auch die von Haider "verrückten" Ortstafeln in St. Kanzian sowie in Bleiburg und Ebersdorf, wo nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs spätestens Ende Juni zweisprachige Ortstafeln stehen müssten. Die von den Slowenen geforderte "Öffnungs-Klausel" zur Beantragung zusätzlicher Schilder findet sich in dem Entwurf jedoch nur als Absichtserklärung.

In Kraft treten soll die neue Kärntner Topografieverordnung mit 1. Juli 2006 - umgesetzt werden müsste sie "in angemessener Frist", spätestens bis Ende 2009. Damit würden die zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln erst acht Jahre nach Aufhebung der Ortstafelregelung durch den Verfassungsgerichtshof stehen. Die damalige Reparaturfrist war bereits Ende 2002 ungenutzt verstrichen.

Haider kündigt negative Stellungnahme zum Entwurf an
Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hat eine negative Stellungnahme zum Ortstafel-Verordnungsentwurf von Schüssel angekündigt, nachdem er ihn zuvor als "Diskussionsgrundlage" bezeichnet hatte. Er betrachte den Entwurf schlicht als "rechtlich nicht haltbar", sagte Haider im Ö1-Abendjournal und kündigte ein Nein der BZÖ-Minister im Ministerrat.

Solange "wir in Kärnten kein grünes Licht geben, werden unsere Freunde in Wien" ihre Zustimmung nicht geben, erklärte Haider. Seine Ablehnung begründet der Landeshauptmann damit, dass der Entwurf Orte umfasse, "wo es gar keine Ortschaften mehr gibt", da würden dann Ortstafeln auf der "grünen Wiese stehen", weil es die Häuser nicht mehr gebe - "Da lachen ja die Hühner", so Haider.

BZÖ müsste Verordnung zustimmen
Das Kanzleramt sieht in dem Entwurf eine "klare und verfassungskonforme Rechtsgrundlage" für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln. Ob er tatsächlich beschlossen wird, hängt nun vom Verhalten des BZÖ ab, das der Verordnung im Ministerrat zustimmen müsste. Geplant ist ein Beschluss im Juni. Für den BZÖ-Obmann und Kärntner Landeshauptmann Haider ist der Schüssel-Vorschlag vorerst nur eine "Diskussionsgrundlage". Er drängt nun auf eine möglichst rasche Volksbefragung über die Ortstafelfrage.

Kärntner SPÖ & ÖVP begrüßen Vorschlag
Während die Kärntner SPÖ und ÖVP den Entwurf begrüßen und nun die "vernünftigen Kräfte gefordert" sehen (SP-Chefin Gaby Schaunig) bzw. auf die "Einsicht" Haiders (VP-Obmann Josef Martinz) hoffen, herrschen bei den Slowenen gemischte Gefühle. Zentralverbands-Obmann Marjan Sturm begrüßt den Entwurf grundsätzlich, fordert jedoch noch Nachbesserungen insbesondere bei der "Öffnungs-Klausel". Rats-Obmann Matthäus Grilc will den Entwurf eingehend analysieren.

Verfassungsrechtler skeptisch
Skeptisch sind die Verfassungsrechtler Dieter Kolonovits und Heinz Mayer. Für Mayer werden die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes "bei weitem nicht erfüllt" - die lange Frist bis 2009 sei "sicher rechtswidrig". Kolonovits stößt sich außerdem am Hinweis, dass Ortstafeln nur dann errichtet werden können, wenn dies laut Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist. Dies sei in Kärnten schon öfters zur Verhinderung zweisprachiger Schilder verwendet worden, kritisiert der Jurist.

Ob die Liste der 158 Ortschaften ausreichend ist, konnten beide Verfassungsrechtler nicht beurteilen. Das Problem: Zwar müsste laut Verfassungsgerichtshof schon ein über eine längere Zeit vorhandener Minderheitenanteil von zehn Prozent zur Errichtung einer zweisprachigen Ortstafel ausreichen. Aus der Verordnung des Kanzleramtes geht jedoch nicht hervor, welcher Minderheitenanteil für die Erstellung der Liste ausschlaggebend war. (apa/red)