ORF verletzt den Programmauftrag

Laut Medienbehörde in den Jahren 2010 und 2011 kein ausgewogenes Programm

Der ORF hat von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen beiden TV-Programmen ORF eins und ORF 2 kein ausgewogenes Gesamtprogramm geliefert und damit gegen das ORF-Gesetz und den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen. Zu diesem Ergebnis kam die Medienbehörde KommAustria nach einer Beschwerde des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). Ein weiterer Vorwurf der Privatsender, nämlich dass der ORF in seinen Hauptprogrammen zu privat agiere und damit verwechselbar sei, wurde von der KommAustria zurückgewiesen. Zugleich hielt die Medienbehörde fest, dass das Gesamtprogramm des ORF inzwischen durch den Start der Spartenkanäle ORF III und ORF Sport+ größtenteils ausgeglichen sein dürfte.

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ORF-Gesetz - ORF verletzt den Programmauftrag

Laut KommAustria hat der ORF von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen Fernsehkanälen "nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhaltung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstanden, wie es der im ORF-Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt", teilte die Medienbehörde am Freitag in einer Aussendung mit. In einem entsprechenden Bescheid stellte die KommAusstria gleich "mehrere Verletzungen des ORF-Gesetzes" fest. So war im genannten Zeitraum etwa die Kategorie Kultur mit einem Anteil von rund drei Prozent gegenüber der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil von über 50 Prozent aufwies, stark unterrepräsentiert.

Heimische Privatsender hatten dem ORF im Herbst des Vorjahres in einer Beschwerde bei der KommAustria vorgeworfen, dass dieser zu privat agiere und das Programm von ORF eins und ORF 2 zu wenig öffentlich-rechtlich und ausgewogen sei. Laut Privatsendern kamen die ORF-Programme auf 67 Prozent Unterhaltungsanteil und nur auf 11 Prozent Informationsanteil. Der ORF wies diese Berechnungen zurück und verwies auf ein unabhängiges Gutachten, dass dem Sender in Sachen Programmausgewogenheit deutlich bessere Werte attestiert hatte. In ihrer aktuellen Entscheidung hat die KommAustria für die Kategorisierung der ORF-Programminhalte die VÖP-Beschwerde, vom ORF vorgelegte Darstellungen sowie ein selbst beauftragtes Gutachten berücksichtigt, teilte die Behörde mit.

Spartenkanäle fördern Ausgewogenheit

Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemessene Verhältnis der Programmkategorien zueinander geprüft hat, geht allerdings davon aus, "dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich erfolgten Programmstart der Spartenkanäle 'ORF III - Kultur und Information' und 'ORF Sport+' bei Betrachtung des ORF-Gesamtprogramms mittlerweile größtenteils ausgeglichen sein dürfte".

Einen Gesetzesverstoß ortet die Behörde in der programmlichen Gestaltung von ORF eins und ORF 2. So wies etwa ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 Prozent nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten ORF-Fernsehprogrammen nicht um sogenannte "Vollprogramme", für die im Bescheid klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden. Demnach müssen beide Programme jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit einem Anteil von wenigstens 10 Prozent aufweisen und eine Kategorie darf nicht mehr als 66 Prozent des Programms ausmachen. Und eine in einem Programm fehlende Kategorie muss jedenfalls im anderen Programm vertreten sein.

ORF eins müsste Unterhaltungsanteil reduzieren

Wird der Bescheid der KommAustria also rechtskräftig, "wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hinblick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen", so die Medienbehörde. Konkret heißt das, dass der ORF in diesem Fall seinen Unterhaltungsanteil auf ORF eins auf höchstens 66 Prozent reduzieren muss.

Zurückgewiesen hat die KommAustria unterdessen den Vorwurf der Privatsender, wonach das ORF-Programm entgegen dem gesetzlichen Auftrag im Vergleich mit privaten Mitbewerbern nicht unverwechselbar gewesen sei. "Hier reichte das Vorbringen der Beschwerde, das sich im Wesentlichen lediglich auf die Gegenprogrammierung im Unterhaltungsbereich auf ORF eins bezog, nicht aus, um eine Rechtsverletzung im Gesamtprogramm zu begründen", so die Medienbehörde.

ORF und VÖP können gegen den KommAustria-Bescheid innerhalb von zwei Wochen Berufung einbringen.

Kommentare

simm1111

Jetzt gibt es ja den Sportkanal, aber wenn ich dorthin schalte sehe ich Fußballspiele von 1988 oder noch früher, Werbung und noch mehr unnötiges Zeug. Wieso bringen die nicht dort, die Formel 1 Rennen, Live-Fußballspiele und den ganzen Wintersport?

Ignaz-Kutschnberger

Leider wie @Viennese schon gesagt hat, ist das Programm beim ORF seit den letzten 20 Jahren immer mehr verkommen und trägt massiv zur Volksverblödung bei... bis auf wenig Sendungen nur MÜLL!! Wer eine Ausbildung zum Koch sucht oder gern das breite Becken von Barbara sieht, ist jedoch mit den Programmen des ORF gut beraten... zum Glück gibt es aber ja auch einige Alternativen zum ORF... und ja, es ist gut, dass es nicht mehr nur ORF 1 +2 gibt... weil sonst würde ich es eine FRECHHEIT finden, nur für die ZIB und ein paar Filme und vereinzelte gute Sendungen hier ZWANGSGEBÜHR zu bezahlen! Früher gab es noch gelegentlich RUSSISCH-Unterricht...ich weiß zwar nicht ob man das gebraucht hat, aber derlei (Sprachkurse) würden zumindest bissl zum Bildungsniveau beitragen...ebenfalls gab es Jugendbuch-Präsentationen, wo junge Leute zum Lesen animiert werden konnten... Warum hat man derlei abgesetzt???

Es gibt leider viel zu viel zu kritisieren beim ORF. Die Programmgestaltung bei ORF1 ist nicht zu unterscheiden von einem normalen freien Sender. Der ORF hat es verabsäumt wie im Gesetz vorgeschrieben, seinen Bildungsauftrag auch wahrzunehmen. Keine Kindersendungen wie "das Sandmännchen", Die Sendungen mit Edith Rolles und Habakuk usw. Keine Sprachunterrichte, keine Leibeserziehungen mehr usw.

Michael Dantine

Es wäre viel wichtiger, zu hinterfragen, warum der ORF als einziger europäischer Sender seine Programme nur verschlüsselt liefert und im Ausland nicht gesehen werden darf! DARF! Als Auslandsösterreicher muss man sich mit ORF 2E zufriedengeben, einem Programm, das bei den Nachrichten zu 1/3 durch einen Übersetzer belegt ist, sodass man die rechte Seite des übertragenen Bildes kaum mehr erkennen kann! Unter anderem!
Eine vollständige Übertragung der ORF-Sender sollte das Anliegen des Rundfunkrates sein! Mindestens für ALLE Österreicher, also auch für die im Ausland lebenden!

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