OGH verhandelte nur kurz

OGH verhandelte nur kurz

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte sämtliche Urteile der ersten Instanz im Fall Rosenstingl. Damit bleibt es bei sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue für den ehemaligen Nationalratsabgeordneten und FPÖ-Verkehrssprecher Peter Rosenstingl (49). Sein älterer Bruder Herbert ist seit heute rechtskräftig zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

"Wir haben keinen Anlass gefunden, die Strafen in irgend einer Richtung zu ändern", lautete die knappe Begründung des vorsitzenden Richters. Lediglich im Fall Bernhard Gratzer wurde ein Punkt modifiziert: Während das strafrechtliche Urteil (drei Jahre Haft, davon neun Monate unbedingt) bestätigt wurde, erkannten die Höchstrichter beim ehemaligen niederösterreichischen FP-Obmann im Unterschied zur ersten Instanz zusätzlich auf Amtsverlust. "Damit ist er seinen Job beim Bundesheer los. Seine Existenz scheint vernichtet", brachte es einer der beteiligten Anwälte auf den Punkt.

Ebenfalls rechtskräftig ist die Strafe, die über den FP-nahen Kreditvermittler Josef Dinhopel verhängt wurde: drei Jahre unbedingte Haft. Gegen sämtliche Entscheidungen ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig.