Laut Weisung liegt gegen Lopatka ein Anfangsverdacht vor. Die Staatsanwaltschaft hatte offenbar ursprünglich überlegt, kein Verfahren zu eröffnen und das mit einem fehlenden Anfangsverdacht zu begründen. Die Oberbehörde sah das allerdings anders – und zwar mit Verweis auf die eigenen Ausführungen der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall.
Obwohl nun klar ist, dass ein Anfachtsverdacht vorliegt, wird aber nicht tatsächlich gegen Lopatka ermittelt. Nach der Weisung eröffnete die Staatsanwaltschaft Wien zwar pro forma ein Verfahren, stellte es aber auch gleich wieder ein. Es habe insofern kein Verfahren gegeben, weil es sofort wieder eingestellt wurde, da Verjährung eingetreten war, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien auf Anfrage. Auch in der Weisung heißt es, dass Verjährung eingetreten sei. Lopatka hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten.
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