Bankrun war möglich

Flöttl Vermögen reichte nicht aus, nur ÖGB-Garantie rettete Bawag

Am zwölften Verhandlungstag des BAWAG-Prozesses ging es um Bilanzdelikte. Dabei wurde klar, dass im Jahr 2000, Flöttls Vermögen zur Abdeckung der Verluste bei weitem nicht ausreichte und nur eine ÖGB-Garantie das Überleben der Bank sicherte.

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ÖGB-Prozess - Bankrun war möglich

Am zwölften Verhandlungstag im zweiten BAWAG-Prozess stand heute, Donnerstag, das Thema "Bilanzdelikte" im Mittelpunkt. Als erster Zeuge wurde KPMG-Partner Johann Zöchling befragt, der im Jahr 2001 erstmals als zweiter Partner des damaligen BAWAG-Wirtschaftsprüfers und jetzigen Angeklagten Robert Reiter den Jahresabschluss 2000 testierte. 2001 ging es darum, ob die Bilanz ohne Garantieerklärung des Haupteigentümer ÖGB testierbar war.

Problem für die Bilanz 2000 sei vor allem gewesen, dass neue zusätzliche Verluste hinzugekommen waren. "Die Verluste im Herbst 2000 waren durchaus dramatisch, das war durchaus eine kritische Situation", so Zöchling. Bei der Bilanzbesprechung im Jänner 2001 wurde klar, dass das Privatvermögen von Flöttl bei weitem nicht ausreicht. Die Garantie des Haupteigentümers ÖGB sei damals absolut notwendig gewesen. "Ich hätte ohne Garantie nicht unterschrieben, ohne Zweifel", so Zöchling.

Die BAWAG sei kein "0815-Produkt" gewesen, sondern eine systemisch notwendige Bank. "Als Auslöser eines Runs auf eine österreichische Bank in die Geschichtsbücher einzugehen ist auch nicht die Perspektive, die man sich in einem Berufsleben vorstellt."

ÖGB-Garantie rettete Bank
Die ÖGB-Garantie sei im Februar 2001 von Weninger schriftlich erteilt worden und sollte alle nicht werthaltigen Forderungen garantieren. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Garantie habe man mit Weninger Gespräche geführt. Dieser habe Vermögensgegenstände benannt: "Es war eine Liste mit Sparbüchern, Immobilien und letztlich auch der Mehrheitsbeteiligung an der BAWAG", so Zöchling. "Meine feste Überzeugung war, dass das Gesamtvermögen der BAWAG ausreicht. Ich hatte keine Veranlassung, ein Auge zuzudrücken."

Eine Prüfung des ÖGB im Detail sei nicht durchgeführt worden. Wesentliches Deckungsvermögen für die Garantie sei der Anteil an der BAWAG selbst gewesen. Die Anteile hätten verkauft werden können, was ja später ohne Hilfe der Republik auch passiert sei. Richter Christian Böhm monierte, dass dies wohl noch keine kritische Überprüfung gewesen sei.

"Das Vermögen des ÖGB ist letztlich auch die Bonität einer durchaus politisch bedeutenden Organisation mit Mitgliedsbeiträgen", so Zöchling. Der ÖGB sei nicht irgendwer gewesen, das Wort des Finanzchefs Weninger habe auch Bedeutung gehabt. Garantieerklärungen eines Eigentümers seien schon damals in so einer Situation durchaus nicht unüblich gewesen. Zum Beispiel habe es vorher schon für die Länderbank Staatsgarantien gegeben, diese seien auch Vorbild für die ÖGB-Garantien gewesen. Ziel sei es gewesen, die nicht werthaltigen Forderungen abzubauen, damit die Garantien nicht mehr notwendig waren. Der Minderheitseigentümer, die BayernLB, sei bei den Gesprächen nicht dabei gewesen.

Richter Böhm wies noch darauf hin, dass laut dem Gerichtssachverständigen Thomas Keppert die Bilanz 2000 "so nicht richtig" gewesen sei und die damalige Lage der Bank nicht ganz vollständig dargestellt habe. Es gebe nicht "den" Unternehmenswert, erwiderte Zöchling, Keppert habe wohl einen konservativen Wert angesetzt. Die BAWAG hätte aber 2006 trotz neuer Verluste aus der Refco-Beteiligung zu einem Vielfachen des Vermögenswertes verkauft werden können.

Keine Einvernahme von Verzetnitsch
Beim Schadenersatz-Prozess der zum ÖGB gehörenden ABV Holding am Handelsgericht Wien ist der beklagte Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch heute nicht mehr einvernommen worden, er wurde für kommenden Montag wiederbestellt. Grund für die Verschiebung der Einvernahme von Verzetnitsch war die intensive Befragung des Ex-BAWAG-Vorstands Peter Nakowitz und des ÖGB-Anwalts Alexander Schoeller.

Zuvor wurde Nakowitz vom Kläger und den Anwälten der Beklagten über zahlreiche Vorgänge in der BAWAG befragt. Noch einmal betonte Nakowitz, dass ein Run auf die Bank damals als Folge des Bekanntwerdens der Verluste des Spekulanten Wolfgang Flöttl mit BAWAG-Geldern durchaus zu befürchten wäre. Das größte Asset einer Bank wäre ihre Reputation, so Nakowitz.

Hintergrund des Prozesses ist eine strittige Wertpapiertransaktion, bei der sich die AVB Holding um 270 Mio. Euro geschädigt fühlt. Deshalb klagt sie insgesamt 10 Mio. Euro von den sieben Beklagten ein - neben Verzetnitsch die Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner und Johann Zwettler sowie die Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch, Christian Büttner, Peter Nakowitz und Josef Schwarzecker. Mit dem ehemaligen BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger hat sich die AVB außergerichtlich geeinigt.