ÖGB startete BAWAG-Prozess: Gerichtsstreit
um Schadenersatz von Verantwortlichen

Elsner & Co weisen Klage als unschlüssig zurück Auch Ex-ÖGB-Chef Verzetnitsch muss sich stellen

Nun ist im Wiener Handelsgericht der Schadenersatz-Prozess gegen die ehemalige BAWAG-Spitze sowie den früheren ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch eröffnet worden. Rechtsanwältin Gerda Kostelka-Reimer bemühte sich, der versammelten Presse möglichst umfassend dazulegen, weshalb sie im Namen des ÖGB und der ÖGB-eigenen "Schuldenholding" AVB (Anteilsverwaltung BAWAG) geklagt hatte. Die Verhandlung wurde auf den 26. März vertagt. Möglicherweise fällt der Dreier-Senat dann schon ein erstes Grundsatzurteil, in dem über die Sinnhaftigkeit der Klage abgesprochen wird.

Ziel der Klage: Ex-BAWAG-Direktor Helmut Elsner, sein Nachfolger Johann Zwettler, vier frühere BAWAG-Vorstände, Ex-Aufsichtsratschef Günter Weninger und pikanterweise auch der ehemalige ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch, gegen den Kostelka-Reimer schwere Geschütze auffuhr: Dieser habe entgegen den Statuten des ÖGB angenommen, "formaljuristischen Zugriff" auf das gesamte Vermögen des ÖGB zu besitzen. Dass Verzetnitsch nach Bekanntwerden der Karibik-Verluste der BAWAG in Absprache mit Weninger den Streikfonds zu Gunsten der damaligen Gewerkschaftsbank verpfänden ließ, sei aber nicht rechtens gewesen. "Die Statuten des ÖGB waren nicht so, dass sie darüber verfügen durften", bemerkte Kostelka-Reimer.

"Das ist neu, diese Behauptung", hielt dem Verzetnitschs Anwalt Georg Schima entgegen, der die Geheimhaltung des Ex-ÖGB-Präsidenten gegenüber den ÖGB-Gremien und dem BAWAG-Aufsichtsrat rechtfertigte. Verzetnitsch hatte im Dezember 2000 von den BAWAG-Verlusten erfahren, am 7. Jänner 2002 gab er seine Garantieerklärung ab. Er habe dabei "gegen keine Statuten verstoßen", versicherte Schima.

Der früheren BAWAG-Spitze unterstellte Kostelka-Reimer wörtlich ein "Komplott". Elsner ("Er hat Unterschriften abgegeben, die Teile des Finanz-Debakels erst ermöglicht haben!"), sein Nachfolger Zwettler und auch die anderen Vorstände hätten "zusammen gewirkt", um die Eigentümer und die AVB - sozusagen die frühere BAWAG - "schuldhaft und rechtswidrig" zu schädigen und Verluste zu verschleiern. Das habe dazu geführt, dass der beim Verkauf erzielte Erlös in jedem Fall um die Bundeshaftung verringert wurde, die zur Rettung der Bank ins Spiel gebracht worden war.

Im Zusammenhang damit kritisierte Kostelka-Reimer den ehemaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser: "Grasser und Schüssel hatten ein Interesse, die Bank zu retten und den ÖGB in die Knie zu zwingen. Das ist durchaus gelungen, möchte ich sagen." Dem ÖGB sei sozusagen "das Messer angesetzt" worden, auf die an die Bundeshaftung geknüpften Bedingungen einzugehen. Ansonsten wäre die BAWAG in den Konkurs geschickt worden.

Die Anwälte der früheren BAWAG-Spitze - von den Beklagten war keiner persönlich zu der Verhandlung erschienen - zeigten sich überzeugt, dass die Klage letzten Endes abgewiesen werden wird. Einhellig bestritten sie die Aktivlegitimation der Kläger und legten dar, deren Begehren sei nicht schlüssig. Außerdem seien die Forderungen aktien- und privatrechtlich längst verjährt.

Elsners Anwalt Wolfgang Schubert stellte fest, der ÖGB habe "in den kritischen Jahren eine Dividende von 160 Millionen Euro erhalten". So schlecht könne es der BAWAG also nicht gegangen sein. Schubert und die meisten seiner Kollegen verwiesen auch darauf, dass die BAWAG um immerhin 3,2 Mrd. Euro verkauft worden sei, was sich durchaus sehen lassen könne. Nicht zuletzt ein Verdienst von Elsner, der für die BAWAG "48 Jahre seines Lebens" gearbeitet habe, wie zumindest sein Rechtsanwalt glaubt.

Unterdessen wurde bekannt, dass in der Vorwoche die Ehefrau von Elsners Vorgänger als BAWAG-Generaldirektor, Walter Flöttl, gestorben ist.

(apa/red)