Vergewaltigungs-Prozess in Linz

Übergriff auf einen Mithäftling- Strafrahmen bis zu fünf bzw. zehn Jahre

von Gericht, Symbolbild © Bild: thinkstock.at

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. März dieses Jahres einen Mithäftling in der Justizanstalt Linz zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Mit Schlägen auf den Kopf und den Oberkörper sowie mit der Drohung, ihn ansonsten mit einem Besenstiel zu vergewaltigen, sollen die zwei Jugendlichen ihr Opfer gefügig gemacht haben. In den Einvernahmen bekannten sie sich nicht schuldig.

Beide Angeklagte sitzen derzeit in Haft. Der Jüngere war drei Tage nach dem Vorfall in der Justizanstalt - mittlerweile rechtskräftig - zu vier Jahren verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen worden, weil er im Linzer Naherholungsgebiet Wasserwald versucht hatte, zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren zu vergewaltigen sowie eine 67-Jährige tatsächlich missbraucht hat. Damals war er erst 15 Jahre alt.

Einweisung in Anstalt droht

Dem heute 17-Jährigen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Für den 18-Jährigen, dessen Strafrahmen bis zu zehn Jahre beträgt, hat die Staatsanwaltschaft zudem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ein Urteil soll noch am Montag gesprochen werden.

Nach dem Bekanntwerden der Vergewaltigung eines 14-Jährigen durch einen Mithäftling in der Justizanstalt Josefstadt in Wien ist im Sommer eine Diskussion um sexuelle Übergriffe im österreichischen Jugendstrafvollzug entbrannt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) forderte daraufhin alle Gefängnisse auf, allfällige Übergriffe zu melden. Drei weitere aus dem Jahr 2013 wurden dadurch publik, einer davon in war jener Linz.

Zwei Schuldsprüche in Linz

Ein 18-Jähriger und ein 17-Jähriger sind am Dienstag im Landesgericht Linz wegen der Vergewaltigung eines Mithäftlings schuldig gesprochen worden. Der Ältere wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, seine Bewährungsstrafen wurden widerrufen. Der Jüngere, der wegen Vergewaltigung bereits vier Jahre ausgefasst hat, erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. März dieses Jahres einen Mithäftling in der Justizanstalt Linz zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Mit Schlägen auf den Kopf und den Oberkörper sowie mit der Drohung, ihn ansonsten mit einem Besenstiel zu vergewaltigen, sollen die zwei Jugendlichen ihr Opfer gefügig gemacht haben.

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