Große Preisunterschiede bei Elektrikern

Vorsicht bei Formulierungen wie "unverbindlich" oder "Zirka-Preise

Ein AK-Test hat die Stundensätze von 139 Elektromonteuren und Servicetechnikern genauer unter die Lupe genommen.

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Oberösterreich - Große Preisunterschiede bei Elektrikern

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) OÖ haben die Stundensätze von 139 Elektromonteuren und Servicetechnikern im Bundesland verglichen und große Preisunterschiede festgestellt. Sie raten, vor allem bei größeren Aufträgen mehrere Angebote einzuholen und bei Kostanvoranschlägen auf Formulierungen wie "unverbindlich", "Zirka-Preise" oder "abgerechnet wird nach Naturmaß" zu achten.

Der Stundensatz eines Elektromonteurs bewegt sich demnach zwischen 48 und 80,40 Euro, der eines Servicetechnikers reicht von 50 bis 94 Euro. Für zehn Kilometer bzw. 15 Minuten Anfahrt lagen die Kosten im Durchschnitt bei 20,53 Euro. Während drei Anbieter gar keine Fahrtkosten verrechneten, verlangte der teuerste 51,90 Euro, berichtete die AK am Mittwoch in einer Aussendung.

Vorsicht bei: "unverbindlich", "Zirka-Preise" oder "abgerechnet wird nach Naturmaß"

Bei Kostenvoranschlägen sollte man darauf achten, dass der Gesamtpreis nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten aufgegliedert wird, raten die Verbraucherschützer. Zudem sollte man klären, ob das Angebot verbindlich oder unverbindlich ist. Ein Kostenvoranschlag sei gegenüber dem Konsumenten prinzipiell verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde - zu erkennen an Ausdrücken wie "unverbindlicher Kostenvoranschlag" oder "Zirka-Preise".

Benötigt der Handwerker weniger Material oder Arbeitszeit als angenommen, sei die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben, so die AK. Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um zehn bis 15 Prozent überschreiten. Sind höhere Mehrkosten absehbar, muss er die Arbeiten vorübergehend ruhen lassen und den Kunden darauf hinweisen. Ist dieser nicht bereit, den neuen Preis zu bezahlen, werden die Arbeiten eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.

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