Der erste Teil des ÖVP-Wahlprogramms trägt den Titel „Neue Gerechtigkeit und Verantwortung“. Sebastian Kurz will Österreich mit fairer Entlastung ohne Neuverschuldung zurück an die Spitze führen. Finanziert werden soll die geplante Steuerentlastung von 12 bis 14 Milliarden Euro unter anderem durch einen Stopp der Zuwanderung ins Sozialsystem. Ausländer sollen erst nach fünf Jahren Zugang zum Sozialsystem erhalten. Das gilt auch für EU-Ausländer. Doch ist das überhaupt rechtskonform?
Der Wiener Politikwissenschafter Josef Melchior verneint. Ein genereller Ausschluss aller EU-Ausländer vom Sozialsystem des Aufenthaltslandes sei aus zwei Gründen gesetzeswidrig. „Eine solche Regelung ist nicht mit der Personenfreizügigkeit, wie sie in der Unionsbürgerrichtlinie konkretisiert wurde, vor allem aber nicht mit dem Diskriminierungsverbot auf Grund der Staatsbürgerschaft vereinbar. Es müsste also insbesondere das Diskriminierungsverbot eingeschränkt werden, was einen Grundpfeiler des EU-Rechts darstellt und eine Änderungen des EU-Rechts voraussetzt“, erklärt er.
Wie leicht lässt sich das EU-Recht ändern?
Änderungen im EU-Recht müssen im Zuge einer Regierungskonferenz als völkerrechtlicher Vertrag beschlossen werden. Dieser muss allerdings von allen Staaten und den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften folgend ratifiziert werden. Erst dann kann eine Änderung in Kraft treten. „In Bezug auf nicht berufstätige EU-Ausländer gibt es", so Melchior, "bereits jetzt weitgehende Möglichkeiten, den Zugang zum Sozialsystem einzuschränken, die der EuGH in den letzten Jahren im Rahmen seiner Rechtsprechung auch immer weiter ausgedehnt hat“.
Steuersenkungen eigentlich nicht möglich
Doch auch „legale“ Wege, um die Steuer zu senken, wie erhöhtes Wachstum, eröffnen laut dem deutschen Wirtschaftsforscher Marcel Fratzscher nicht genug Spielraum. Diese Versprechen von Steuersenkungen seien Wahlgeschenke mit Geldern, die langfristig eigentlich nicht vorhanden sind, kritisiert er. "Steuersenkungen, so wie sie jetzt in Österreich diskutiert werden, bergen außerdem die Gefahr, dass sie Schulden und Defizite erhöhen werden“, erklärt Fratzscher.
Von Steuersenkungen profitieren würden vor allem Besserverdiener. Im Gegensatz zu geringverdienenden Alleinerzieherinnen. Diese könnten den Steuerbonus nicht in Anspruch nehmen, weil sie wegen ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen. Was also mit „Neuer Gerechtigkeit“ bezeichnet wird, scheint in Wahrheit alles andere als gerecht zu sein.