Wahlkampfkosten: Kurz
"hat Gesetz ausgereizt"

Der auf Parteifinanzen spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger sieht angesichts des "Falter"-Berichtes, wonach die ÖVP die Wahlkampfkosten-Obergrenze von 7 Mio. Euro im Nationalratswahlkampf zu überschreiten plane, seine Forderung nach strengerer Kontrolle untermauert. ÖVP-Parteichef Sebastian Kurz habe "das Gesetz ausgereizt" - und "möglicherweise überreizt". Die ÖVP kündigte unterdessen rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des "Falter" an.

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Parteifinanzen - Wahlkampfkosten: Kurz
"hat Gesetz ausgereizt"

"Der Rechnungshof würde sicher einige Sachen ganz genau hinterfragen", meinte Sickinger angesichts der vom "Falter" publizierten angeblichen ÖVP-internen Dokumente. Genau "diese hier aufgezeigten kreativen Verrechnungen" seine "ein besonders gutes Argument" für die Ausweitung der Prüfkompetenzen, sagte er.

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So verwies der Experte etwa darauf, dass laut dem Bericht mehrere hoch dotierte Rechnungen von Agenturen erst knapp vor dem "Stichtag" eingebracht wurden. Die Wahlkampfkosten sind ja laut Gesetz für die Zeit zwischen dem Stichtag (9. Juli) bis zur Wahl am 29. September mit sieben Millionen Euro beschränkt. Vorher und nachher gilt die Begrenzung nicht.

Bessere Kontrolle gefordert

Die "Falter"-Unterlagen zeigen jedoch, dass etwa am 4. Juli im "Rechnungseingangsbuch" der ÖVP eine Rechnung in der Höhe von 430.755,19 Euro der Agentur Media Select gelistet ist. Verbucht wurde sie demnach unter dem Schlagwort "Marketing und Kampagnen". Am selben Tag finden sich auch drei Rechnungen von Alpha Medien Service über fast 110.000 Euro. Und am 8. Juli sollen sechs Rechnungen des "Campaigning Bureau" des ÖVP-Wahlkampfmanagers Philip Maderthaner eingegangen sein, im Gesamtwert von 383.000 Euro. Hier müsse man sich schon fragen: "Waren das Leistungen, die laufende Leistungen waren oder ist da schon einiges für den Zeitpunkt danach", so Sickinger. "Wenn das am Tag vor dem Stichtag gestellt wird (die Rechnungen, Anm.), sind solche Fragen sehr angebracht."

Es fehle die Möglichkeit der externen Überprüfung, betonte der Experte. Wären die Unterlagen nicht "rausgespielt" worden, so würde davon niemand wissen. Gleichzeitig konstatierte Sickinger, dass das Argument der ÖVP, es gebe eben Kosten, die "ohnehin dauernd anfallen" und Kosten, "die nur bei Wahlen stattfinden", etwas für sich hat. "Nur: Wer überprüft das wirklich kritisch?" "Das sollte der Rechnungshof machen", so seine Forderung. Die (von den Parteien beauftragten) Wirtschaftsprüfer "werden das nicht sehr kritisch überprüfen", meinte er.

Ausgereizt und überreizt

Gefragt, ob das Vorgehen - wie von Kurz behauptet - "rechtskonform" gewesen sei, sagte Sickinger: "Er hat das Gesetz ausgereizt" - und "möglicherweise überreizt".

Zurückgewiesen wurde von Sickinger die Behauptung von Kurz im ORF-"Sommergespräch", die ÖVP sei neben den NEOS die einzige Fraktion gewesen, die sich für verstärkte Kontrollen eingesetzt hätten. Sickinger verwies auf zwei ÖVP-Entwürfe vom Juni dieses Jahres: Darin sei keine Überprüfung durch den Rechnungshof vorgesehen gewesen. Vielmehr habe sich eine "allgemein gehaltene" Formulierung gefunden, wonach sich die ÖVP der Mehrheitsmeinung anschließen würde, sollte sich ein Konsens zwischen den Parteien ergeben für eine direkte Rechnungshof-Kontrolle - "wissend, dass SPÖ und FPÖ das ganz wild entschlossen nicht wollen".

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Sickinger verwies im APA-Gespräch auch auf weitere mögliche problematische Intransparenz, etwa beim Personal: So müssten seiner Meinung nach etwa auch Prämien bzw. Überstunden, die Partei-Mitarbeiter während des Wahlkampfes extra ausbezahlt bekommen, unter die Wahlkampfkosten gebucht werden.

ÖVP kündigt rechtliche Schritte an

Die ÖVP will den "Falter" wegen dessen Berichts über die Wahlkampfkosten der Partei auf Unterlassung klagen. ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer verwies am Dienstag auf mehrere Behauptungen des "Falter", die nicht er Wahrheit entsprechen würden. Darunter der Vorwurf, die Öffentlichkeit werde bewusst getäuscht. Die im Bericht genannten konkreten Summen wollte die ÖVP aber weder bestätigen noch dementieren.

Der am Montag veröffentlichte Bericht "über eine angebliche 'geheime Wahlkampfkassa' in der Volkspartei" entspreche nicht der Wahrheit, so Nehammer via Aussendung. Er beinhalte "falsche Behauptungen", etwa, "dass die Volkspartei im laufenden Wahlkampf 'bewusst' die gesetzliche Wahkampfkostenobergrenze überschreite und 'die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuscht'", sagte der Generalsekretär. Falsch sei auch, dass die Volkspartei die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof "verbergen" wolle.

Kommentare

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