NÖ Landtag beschließt Gatterjagdverbot am 28. Juni

Umwandlung umfriedeter Eigenjagden in Wildgehege schon ab 2023 möglich

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LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) erinnerte an die im vergangenen Jahr vorgelegte Jagdgesetznovelle, die mit dem Ende der Gatterjagd per 2029 ein Hauptthema hat und - auf Wunsch des Landtags-Ausschusses - in Begutachtung geschickt worden sei. Von daraus resultierenden 81 Stellungnahmen sei etwa je ein Drittel "dafür, dagegen oder neutral" gewesen.

Unter Beiziehung von Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien stehe nunmehr fest, dass das Ende der Gatterjagd mit 2029 bleibe, so Pernkopf. Neu in der Novellierung sei, dass die Umwandlung umfriedeter Eigenjagden in Wildgehege schon ab 2023 und nicht erst sechs Jahre später möglich sein werde.

Diese Nachnutzungsform soll der Erholung, Forschung oder Schulung dienen, erläuterte Hackländer. Jagd sei kein Grund für ein Wildgehege und nur zur Wildstandsregulierung erlaubt. In Wildgehegen werde bereits ab 2023 ein Verbot der Treibjagd mit Hunden gelten. Die Aussetzung von Tieren werde schon ab 2020 nur zur Blutauffrischung erlaubt sein.

Zuwiderhandeln soll strenge Strafen zur Folge haben. Vorgesehen sind laut Hackländer und Pernkopf bis zu 20.000 Euro oder auch die Wildgehege-Auflösung.

Der LH-Stellvertreter wies auch drauf hin, dass aufgrund der Ankündigung der Jagdgesetz-Novelle schon seit Beginn dieses Jahres zwei umfriedete Eigenjagden (je eine in den Bezirken Mistelbach und Korneuburg) freiwillig nicht mehr aktiv seien. Somit seien noch 69 im Land registriert. Jagdgatter, die bis 2029 nicht umgewandelt seien, würden aufgelöst.

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