Niederlage vor dem EuGH: Oberösterreich muss den Anbau von Gentechnik zulassen

Richter weisen Einspruch von Land und Republik ab Enttäuschung in Österreich nach Gerichts-Entscheid

Die EU-Kommission hatte dieses Anbauverbot abgelehnt, wogegen die Landesregierung beim Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage einlegte. Im Oktober 2005 wurde die Berufung in erster Instanz jedoch abgewiesen, unter anderem weil keine neuen wissenschaftlichen Argumente für das Anbauverbot vorgelegt wurden.

Rechtsmittel zurückgewiesen
Gegen dieses Urteil erhob dann Oberösterreich, unterstützt von der Republik Österreich, Nichtigkeitsbeschwerde. Auch dieses Rechtsmittel wurde nun vom EUGH zurückgewiesen.

In ihrer Nichtigkeitsklage haben Oberösterreich und Österreich geltend gemacht, dass sie im ersten Verfahren unzureichend angehört wurden. Grund: Die Kommission stützte sich bei der Ablehnung des beantragten Anbauverbotes auf eine Stellungnahme EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA), gab den Österreichern aber keine Gelegenheit, sich dazu neuerlich zu äußern. Dies war laut dem EUGH-Urteil aber zulässig, weil die Kommission in derartigen Fällen laut EG-Vertrag nicht zur neuerlichen Anhörung des Mitgliedsstaates verpflichtet ist.

Außerdem machten Oberösterreich und Österreich geltend, dass das Gericht den Begriff des "spezifischen" Problems für einen Mitgliedsstaat falsch ausgelegt habe. Oberösterreich hatte das Gentechnik-Verbotgesetz nämlich mit der Besonderheit der regionalen Landwirtschaft begründet, die ein Nebeneinander von traditioneller und Gentechnik-Landwirtschaft wegen der kleinräumigen Struktur und dem hohen Bioanteil in Oberösterreich gar nicht ermögliche.

Enttäuschte Reaktionen
Die Enttäuschung über die ablehnende EuGH-Entscheidung in Sachen Gentechnikverbot war in Österreich groß. Alle Verantwortlichen bemühten sich aber um Beschwichtigung und versicherten, in Österreich werde auch weiterhin kein Gentechnik-Anbau erfolgen. Durch die Bank wurde von der EU eine Antwort auf die Frage der Koexistenz verlangt. Auch Forderungen nach einer Aufstockung der Forschungsgelder, bundeseinheitlichen Regelungen und nach kulturartenbezogenen Verbotsregelungen wurden laut.

Der oberösterreichische Agrarlandesrat Josef Stockinger und Umweltlandesrat Rudi Anschober zeigten sich zwar enttäuscht, versuchten aber zu beruhigen: "An der konkreten Situation ändert sich nichts." Oberösterreich bleibe mit seinem Vorsorgegesetz auf der "sicheren Seite".

Pröll will an Linie festhalten
"Es gibt keinen Anlass, die gentechnikkritische Linie zu verlassen", stellte Umweltminister Josef Pröll fest. Die Linie der österreichischen Landwirtschaftspolitik bleibe unverändert, es werde keinen Gentechnik-Anbau geben. Man fordere von der EU-Kommission eine europaweite Regelung zur Gentechnikfreiheit, bisher habe es aus Brüssel keine ausreichende Antwort auf die Frage der Koexistenz gegeben, hieß es aus dem Büro des Ministers.

Pröll müsse, wie im Regierungsprogramm festgelegt, Initiativen für eine gesamtösterreichische Lösung setzen, reagierte die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und Globale Entwicklung, Petra Bayr, auf die EuGH-Entscheidung. Dabei dürfe es "keine Ausnahmen oder Hintertürln" geben. "Das heute veröffentlichte Urteil zeigt auch klar, dass es weiterer kritischer Gentechnik-Forschung in Österreich bedarf, um die Bedenken gegen Gentechnik in der Nahrung auch wissenschaftlich fundiert argumentieren zu können", verlangte sie zusätzliche Budgetmittel für die Universitäten.

Es sei ein "Gebot der Stunde, den gentechnikfreien Anbau von Mais und Raps in Österreich durch kulturartenbezogene Verbotsregelungen abzusichern", erklärte Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen. FPÖ-Umweltsprecher Norbert Hofer nahm das Urteil zum Anlass, Österreichs Selbstbestimmung einzufordern und "massive Kritik am EU-Diktat" zu üben.

(apa/red)