Familie kämpft um ihr Heim

Haus auf zwei gepachteten Grundstücken - Ein Eigentümer droht jetzt mit Rauswurf

Einen lange gehegten Traum haben sich Helene und Milan V. hier erfüllt: Im Juni 2003 pachteten sie eine rund 300 Quadratmeter große Parzelle mit Badebungalow in Groß-Enzersdorf. Nach und nach gestalteten sie sich ein gemütliches Refugium, in dem sie den Ruhestand in vollen Zügen genießen wollten. „Wir brauchen nicht viel, um glücklich zu sein – für uns ist es hier wie im Paradies“, erzählt Helene V.

von NEWS kämpft für eine Familie gegen den Abriss ihres Hauses. © Bild: Michael Appelt/NEWS

In der Tat, das Zuhause des Ehepaars am Stadtrand bietet allerlei Vorzüge: Ruhige Lage, freundliche Nachbarn und ein direkter Zugang zum Wasser wirken sich positiv auf die Lebensqualität aus. Auch, dass das Grundstück nur rund 300 Quadratmeter groß ist, stört nicht: „Wir haben ein kleines Häuschen mit ein bisschen Garten rundherum und zum Schwimmen im Sommer einen direkten Zugang zum Donau-Oder-Kanal – für uns ist das völlig ausreichend“, erzählt Helene V.

Ihr Ehemann Milan berichtet nicht ohne Stolz vom mühsamen Umbau des Hauses: „Als wir 2003 das Grundstück gepachtet haben, stand hier eine Bruchbude. Die Leitungen aus der Vorkriegszeit waren veraltet und gefährlich, das Dach undicht. Wir haben 100.000 Euro investiert und das Haus ganzjährig bewohnbar gemacht.“

Eine Parzelle, zwei Verpächter.

Ein Kuriosum könnte sich für Helene und Milan V. jedoch verheerend auswirken: Die Parzellen am Donau-Oder-Kanal können nur gepachtet werden. Das tat auch das Ehepaar V. – allerdings bei zwei verschiedenen Verpächtern. Die Grundstücksgrenze verläuft quer durch das Wohnzimmer. Weder dieser Umstand noch die relativ kurze Laufzeit der Pachtverträge (zehn bzw. zwanzig Jahre, Anm.) ließ die Rentner vor dem Umbau zurückzuschrecken: „Warum auch? Die Grundstücke wurden seit Jahrzehnten von der Wasser- und Fischereigenossenschaft und einem privaten Eigentümer verpachtet. Bei der Verlängerung gab es nie Probleme“, erinnert sich Milan V.

Probleme gibt es nun nach dem Tod des privaten Eigentümers. Die Erbin dürfte mit dem Grundstück andere Pläne haben und verlängerte entgegen den mündlichen Vereinbarungen ihres Vaters den Pachtvertrag nicht. Milan V.: „Wir verstehen nicht, was sie damit bezwecken will. Ihren Grund kann man nur mit einem Boot über das Wasser erreichen.“

Am 31. Juli hätten die betagten Herrschaften das Grundstück räumen sollen, doch daran denken sie nicht: „Wir werden dafür kämpfen, unseren Lebensabend hier verbringen zu können.“

So hilft NEWS.

Kommenden Montag kommt es zu einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht Gänserndorf. Damit Familie V. für die juristischen Auseinandersetzungen gerüstet ist, vermittelte NEWS den Badner Immobilienrechts- Experten Gottfried Forsthuber. Der meint: „Ich verstehe nicht, warum ein Eigentümer den Pachtvertrag für ein Grundstück kündigt, das nur über das Wasser zu erreichen ist.“ Dass Familie V. auf den Grundstücken einen Wohnbungalow errichtet hat, ist für Forsthuber interessant: „Das kann nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgt sein. Auch wenn es nicht leicht wird, das ist zumindest ein Ansatz, der Familie doch noch zu ihrem Recht zu verhelfen.“ NEWS konfrontierte auch die Anwälte der Eigentümerin mit dem Sachverhalt. Die allerdings möchten bis zum Vorliegen eines Urteils keine Stellungnahme abgeben. NEWS bleibt dran!

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