Schluss mit der Geduldsprobe

Korruptionsfälle. Der Staatsanwalt erklärt, warum Ermittlungen oft so lange dauern

von Gastkommentar von Gerhard Jarosch zum Thema Korruption. © Bild: APA/Fohringer

Immer wieder dieselbe Frage: Wann steht der Exminister X oder der Lobbyist Y vor Gericht? Sie ermitteln doch schon seit Jahren! Dass in einem fairen Verfahren für die Staatsanwaltschaft strenge Regeln gelten müssen, liegt auf der Hand. Gibt es aber eine Möglichkeit, die Ermittlungen in Korruptionsverfahren zu beschleunigen? Ja, die gibt es, und sie kostet nichts.

Alle großen Korruptionsverfahren haben einiges gemeinsam: Mangels unbefangener Zeugen und aussagekräftiger Beweise im Inland müssen wir dem Geld folgen, und das liegt auch eher selten auf einem Konto in der Bankfiliale nebenan. Daher ersuchen wir die Gerichte in halb Europa. Fall Mensdorff: 27 Monate hat es gedauert, bis wir Unterlagen aus Liechtenstein bekommen haben. Fall Buwog: Kontenöffnungen und Beschlagnahme von Unterlagen in der Schweiz und Liechtenstein im April 2011, erst letzte Woche wieder einmal grünes Licht für die Übersendung nach Österreich, aber es gibt noch eine Rechtsmittelmöglichkeit. Wann die Unterlagen bei uns eintreffen, steht in den Sternen.

Muss das so sein? Seit zehn Jahren haben wir zumindest in der EU die Möglichkeit, einen Beschuldigten in einem Mitgliedstaat zu verhaften und innerhalb weniger Wochen auszuliefern. Der Europäische Haftbefehl macht’s möglich. Warum geht das nicht für bloße Kontodaten oder beschlagnahmte Unterlagen? Die dafür notwendigen Grundrechtseingriffe sind weitaus geringer als die Verhaftung eines Menschen. Die europäische Politik muss schleunigst dafür sorgen, dass Rechtshilfe in Strafsachen nicht mehr zur Geduldsprobe ausartet.

Zuerst innerhalb der EU und dann wohl auch in den beliebten Korruptionsoasen.

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