Oben ohne ist erlaubt

Polizei wird ermahnt: Frauen dürfen sich barbusig in der Öffentlichkeit zeigen

von Holly Van Voast © Bild: Getty/Tama

In dem Memo wird Bezug genommen auf eine aus Gründen der Gleichberechtigung getroffene Gerichtsentscheidung vom 7. Juli 1992. Darin heißt es, im Bundesstaat New York dürften keinerlei "Ordnungsmaßnahmen" gegen Menschen beiderlei Geschlechts ergriffen werden, "die sich in der Öffentlichkeit oberhalb des Gürtels unbekleidet zeigen".

Tatsächlich scheint die Entscheidung bei der Polizei in den vergangenen Jahren in Vergessenheit geraten zu sein. Die 46-jährige Künstlerin Holly Van Voast beispielsweise, die gern mit nacktem Oberkörper durch New York spaziert, wurde nach eigenen Angaben ein Dutzend Mal festgenommen, manchmal sogar in Handschellen gelegt, stundenlang festgehalten und unter anderem der "unschicklichen Zurschaustellung" beschuldigt.

Van Voast drehte den Spieß jetzt um und verklagte Mitte Mai die Polizei und die Stadt New York wegen "Schikanierung" zu Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Die platinblonde Aktionskünstlerin mit dem falschen Schnurrbart führte unter anderem an, dass sie nach ihrer Festnahme vor einer Volksschule im März 2012 für "etwa sechs Tage" in die Psychiatrie gesperrt worden sei.

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