Damit verliert er auch das Rückkehrrecht ins Parlament und den damit verbundenen Anspruch auf eine etwaige Gehaltsfortzahlung.
Annullierung für EU-Wahl nicht mehr möglich
Das Ersuchen um Streichung erfolgte unmittelbar nach Straches Demissionierung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Eine Annullierung von der Wahlliste für die EU-Wahl am kommenden Sonntag sei indes nicht mehr möglich gewesen, erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Dies könne Strache erst wieder am 12. Juni nach der Feststellung durch die Bundeswahlbehörde veranlassen. "Bis dahin sind die Wahllisten in Stein gemeißelt", so Stein.
So könnte er ein Mandat ergattern
Strache kandidiert als 42. auf der Liste der Freiheitlichen für die Europawahlen. Sollte er also genügend Vorzugsstimmen erhalten - die gesetzliche Hürde liegt bei fünf Prozent der Stimmen, die auf eine Partei entfallen - könnte er ein Mandat ergattern. Auf dieses könne er freilich nach dem 12. Juni verzichten, bzw. sich dann von der Wahlliste streichen lassen.
FPÖ-Finale mit Hofer statt Strache
Die FPÖ stellt ihr Wahlkampffinale für die EU-Wahl nach dem Skandal um das "Ibiza-Video" indes unter das Motto "Jetzt erst recht". Statt dem zurückgetretenen Vizekanzler Heinz-Christian Strache wird der designierte Parteichef Norbert Hofer neben Spitzenkandidat Harald Vilimsky und der Listendritten Petra Steger am Viktor-Adler Markt die Anhängerschaft mobilisieren.
Kommentare
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