Und regelmäßig
grüßt die Neuwahl

Gesetz der Serie: Auf eine voll genützte Legislaturperiode folgt eine vorzeitige Wahl.

Eigentlich sind Neuwahlen in Österreich nichts Neues. Sie haben mittlerweile fast schon Tradition. Denn auf eine voll genützte Legislaturperiode folgte seit Mitte der 1990er-Jahre eine vorzeitige Wahl - einige der wichtigsten Fakten rund um das Thema Neuwahl im Überblick.

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Politik - Und regelmäßig
grüßt die Neuwahl

1. Das Gesetz der Serie

Die Nationalratswahl 2017 folgt einem seit Mitte der 1990er-Jahre zu beobachtenden Gesetz der Serie: Eine zweite Legislaturperiode ohne vorzeitige Wahl hat es in Österreich seitdem nicht mehr gegeben. Mit der Wahl im Frühherbst hat die SPÖ-ÖVP-Regierung vier von fünf Jahren durchgehalten - mit Mühe und Not, knirschte es doch fast vom Start weg ständig im Koalitionsgebälk.

Ein neues Phänomen war dies freilich nicht. Schon in den Kabinetten Faymann/Pröll beziehungsweise Faymann/Spindelegger war regelmäßig von Neuwahlen, Koalitionsstreit und Neustart die Rede. Dennoch wurde die Legislaturperiode von 2008 bis 2013 zu 100 Prozent durchgedient - obwohl sie nach der Wahlrechtsreform 2007 die erste fünfjährige war.

In Summe waren vorverlegte Wahlen (manchmal allerdings nur um wenige Monate) eher die Regel als die Ausnahme: Nur neun der (inklusive der jetzigen) bisher 21 Perioden wurden mehr oder weniger voll ausgenützt.

2. Wer am schnellsten aufgegeben hat

Am schnellsten das Handtuch geworfen hat bisher die ÖVP im Jahr 1995. Auch damals ließ ein neuer ÖVP-Chef - Wolfgang Schüssel - die Koalition mit der SPÖ unter Franz Vranitzky platzen. Von der damals noch vierjährigen Legislaturperiode war nach nur 14 Monaten noch kein Drittel vergangen. Schwarz-Blau ging sich danach nicht aus, also wurde Rot-Schwarz fortgesetzt.

Auf Platz 2 steht die SPÖ-Minderheitsregierung 1971: Bruno Kreisky rief nach rund 19 Monaten - das waren 40 Prozent - Neuwahlen aus, um sich die Absolute Mehrheit zu holen.

Nur die Hälfte der damals vier Jahre hielt sich die erste rot-schwarze Koalition nach Schwarz-Blau: 2008 kündigte ÖVP-Vizekanzler Wilhelm Molterer mit den Worten "Es reicht" nach 729 Tagen dem SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer die Zusammenarbeit auf. Die von seinem Nachfolger Faymann geführte Regierung von 2008 bis 2013 war bisher die einzige der drei rot-schwarzen Koalitionen seit 2006, die die ganze Amtszeit durchhielt.

3. Wie eine Legislaturperiode definiert ist

Als Gesetzgebungs- bzw. Legislaturperiode wird nicht die Zeit zwischen den Wahlen verstanden, sondern die zwischen den Konstituierenden Sitzungen des Nationalrates. Diese müssen binnen 30 Tage nach der Wahl stattfinden.

4. Wann Neuwahlen ausgerufen werden dürfen

Prinzipiell wird der Nationalrat alle fünf Jahre neu gewählt. Vorgezogene Wahlen, also Neuwahlen, sind dann möglich, wenn die Mehrheit im Nationalrat eine vorzeitige Auflösung beschließt. Für die aktuellen Neuwahlen haben sich die im Nationalrat vertretenen Parteien auf den 15. Oktober 2017 als Termin für den Wahlgang geeinigt.

Damit der Nationalrat rechtswirksam vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode aufgelöst werden kann, muss er gemäß Art 29 Abs 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) durch einfaches Gesetz seine Auflösung beschließen. Danach wird durch die Bundesregierung per Verordnung der Wahltag und der Stichtag festgelegt. Die Gesetzgebungsperiode des bisherigen Nationalrates dauert bis zum Tag, an dem der neugewählte Nationalrat zusammentritt.

5. Wie ein Antrag auf Auflösung aussieht

Die vorzeitige Auflösung wird durch einen Initiativantrag eingebracht. Dieser lautete im Jahr 2017 wie folgt: "Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens mit 29. Oktober 2018. Dies bedeutet, dass die nächste Nationalratswahl spätestens im Herbst 2018 stattfinden müsste. Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen. Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden. Die vorgezogene Neuwahl soll am 15. Oktober 2017 stattfinden."

6. Wer sich zur Wahl aufstellen darf

Parteien, deren Kandidatur nicht von drei Abgeordneten unterstützt wird, müssen heuer im Hochsommer Unterschriften sammeln. Die Landeswahlvorschläge samt Unterstützungserklärungen sind heuer spätestens am 18. August einzureichen. Gesammelt werden kann ab dem Stichtag, dem 25. Juli. Nicht im Nationalrat vertretene Parteien müssen für das Antreten bei der Wahl bundesweit - richtig verteilt - zumindest 2.600 Unterschriften zusammenbringen. Für die kleinen Bundesländer (Burgenland und Vorarlberg) reichen 100 Unterschriften, in Tirol, Kärnten und Salzburg sind 200 nötig, in der Steiermark und Oberösterreich 400 und in den größten Bundesländern Wien und Niederösterreich 500.

Der neue Nationalrat muss sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren, also zusammentreten und die Präsidenten wählen. Der späteste Termin dafür ist Dienstag, der 14. November.

Faktenbox:

Wahlberechtigte: 6,4 Millionen Österreicher

Wahlberechtigung: aktiv: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag, passiv: Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag

Wahlpflicht: besteht nicht

Dauer der Legislaturperiode: 5 Jahre

Zahl der zu vergebenden Mandate: 183