Justiz Budget:
Brauchen mehr Geld

Die Justiz braucht mehr Geld, sonst könne der Standard der Betreuungsarbeit nicht aufrechterhalten bleiben, heißt es.

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Neustart appelliert - Justiz Budget:
Brauchen mehr Geld

Justizminister Josef Moser (ÖVP) wird im heurigen Jahr seine ganzen Rücklagen aufbrauchen, um bestimmte Vorhaben in seinem Bereich finanzieren zu können. Es sei davon auszugehen, dass 2019 keine Rücklagen mehr vorhanden sein werden, sagte Moser im Budgetausschuss Dienstagabend bevor er wegen einer Blutvergiftung ins Spital musste.

Einsparungen von Planstelle

Die vorhandenen Rücklagen im Justizressort werden herangezogen, um die Gerichtspraktika und die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes zu finanzieren sowie für Baumaßnahmen - Stichwort Jugendkompetenzzentrum Gerasdorf.

Moser betonte erneut, dass es bei den diskutierten Einsparungen von Planstellen nicht um Reduktionen, sondern um Rückführungen und Nicht-Weiterführungen von Nachbesetzungen hinsichtlich Teilzeitkräften und Karenzierungen gehe. Das Budget sieht jedenfalls im Jahr 2018 100 zusätzliche Ausbildungsplanstellen im Bereich Justizanstalten und jeweils fünf in der Stabsstelle des Ministeriums und in der Datenschutzbehörde vor. Bei den Gerichten sollen jedoch 80 Planstellen 2018 und 136 weitere 2019 wegfallen. 2019 ist zudem beim Bundesverwaltungsgericht eine Reduktion von 40 Planstellen vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine erste Rückführung von Stellen, die aufgrund der Flüchtlingskrise befristet zugewiesen wurden.

Darüber hinaus sind in den Bundesfinanzrahmen-Entwürfen 2018 - 2021 und 2019 - 2022 für die Justiz Einsparungen von 475 Stellen gegenüber 2017 geplant, erläutert der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse.

»Hier konnten zahlreiche Stellen nicht nachbesetzt werden«

Für das Bundesverwaltungsgericht verwies Moser auf die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften beim Verwaltungspersonal. In gewissen Bereichen sieht Moser aber sehr wohl Mehraufwand, der abzudecken sei. Hier werde noch eine Diskussion über Planstellen zu führen sein.

Moser berichtete von Rekrutierungsproblemen in den Justizanstalten, "hier konnten zahlreiche Stellen nicht nachbesetzt werden". Im Hinblick auf absehbare Pensionierungen seien nun 100 Ausbildungsstellen zugesichert worden. Den steigenden Herausforderungen etwa durch zunehmende Gewaltbereitschaft werde durch entsprechende Schulungen, aber auch durch Resozialisierungsmaßnahmen entgegengewirkt.

Im Hinblick auf eine Kostenexplosion in der Haftunterbringung sei das Ressort stark darauf ausgerichtet, zusätzliche Haftkapazitäten innerhalb der Justiz zu schaffen, aber etwa auch Heeresspitäler heranzuziehen, so Moser. Es gehe ihm aber auch um die Deckungsrate der Länder, hier sollten Gespräche geführt werden. Außerdem werde eine Gesamtkonzeption benötigt, wie man mit geistig abnormen Rechtsbrechern umgeht, beispielsweise zur Frage, wie es insgesamt mit der psychiatrischen Versorgung aussehe. Grundsätzliche Maßnahmen, die Häftlingszahlen zu senken, sieht Moser etwa im Bereich Fußfessel mit einer möglichen Ausweitung auf 24 Monate, aber auch in der Unterstützung von Herkunftsländern, um Häftlinge entsprechend abschieben zu können.

Was Moser in Hinblick auf die Heeresspitäler genau meint, ging aus der Parlamentskorrespondenz nicht hervor. Derzeit gibt es ein Verwaltungsübereinkommen aus dem Jahr 2012 mit einer Erweiterung aus dem Jahr 2013, wonach in Wien, Innsbruck, Graz und Hörsching Häftlinge in Heeresspitälern ambulant behandelt werden. Es sind allerdings keine Unterbringungen und keine Akutfälle vorgesehen. Die Bewachung erfolgt durch die Justiz, bezahlt wird mit einem Pauschalsatz. Diese Kooperation findet nach Angaben des Verteidigungsministeriums regelmäßig statt.

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