Neuer Gutachter-Streit im Fall Meinl: Anwälte lehnen Deutschen Gutachter ab

NEWS: Sonderbestimmung der Strafprozessordnung Staatsanwalt will zusätzlichen Gutachter bestellen

Im Fall um den Banker Julius Meinl kommt es nach der Abberufung des Sachverständigen Thomas Havranek erneut zu einem Streit um einen Gutachter, wie das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe berichtet. Staatsanwalt Markus Fussenegger will den Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Baden-Würtembergischen Wertpapierbörse zum zusätzlichen Gutachter bestellen. Die Anwälte der Meinl Bank Lehnen den Deutschen jedoch ab, da dieser "nicht auf der Liste der zugelassenen gerichtlich beeideten sachverständigen steht".

Neuer Gutachter-Streit im Fall Meinl: Anwälte lehnen Deutschen Gutachter ab

Die Anwälte der Meinl Bank leitet zudem einen weiteren Schritt ein, um die unabhängige Richterin in dem Vorverfahren zu stärken, weil sie "kein Vertrauen in den Staatsanwalt haben", berichtet NEWS. Die Advokaten berufen sich auf eine Bestimmung der Strafprozessordnung, wonach bei einem Fall großer Dimension und öffentlichen Interesses wegen der Person des Beschuldigten die Beweise von einem unabhängigen Gericht und nicht der Staatsanwaltschaft aufzunehmen sind.

Warum die Gutachter abgelehnt werden, lesen Sie im aktuellen NEWS 39/09!