Neue Regelung für Sachwalterschaft ab 1. Juli: Künftig mehr Selbstbestimmung möglich

Erteilung von Vollmacht an Person des Vertrauens

Dies auch vor dem Hintergrund, dass wegen der gestiegenen Lebenserwartung die Zahl der Sachwalterschaften stark gestiegen ist - nämlich um 80 Prozent von 29.000 auf nun 53.000 Fälle, berichtete Berger. Setzt sich diese Entwicklung ungebremst fort, wird es bis 2020 rund 80.000 Sachwalterschaften geben.

Die Betroffenen sind damit meist nicht glücklich: Nur zehn Prozent gaben in einer Untersuchung an, dass sie sich im "Fall der Fälle" einen Sachwalter wünschen, berichtete Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Sachwalter-Vereins VertretungsNetz. Aber dieser "Fall der Fälle" könne "näher sein als wir glauben", appellierten Schlaffer und der Präsident der Notariatskammer Klaus Woschnak dafür, rechtzeitig vorzusorgen.

Das neue Sachwalterrecht ermöglicht dies. Mit einer Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen des Vertrauens vorsorglich eine Vollmacht erteilt werden - z.B. für die Regelung von Bankgeschäften, Unterbringung im Pflegeheim oder Vertretung vor Behörden. Die Vollmacht kann eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden; wird sie mit dem PC erstellt, muss sie eigenhändig und von drei Zeugen unterschrieben werden. Für die Bereiche schwerer medizinischer Eingriff, dauerhafter Wohnsitzwechsel und außerordentliche Vermögensangelegenheiten muss die Vollmacht vor Gericht, Anwalt oder Notar errichtet werden.

(apa)