Somit wird zum einen die 2008 erhöhte sogenannte Abgabengrenze, also das Einkommen, ab dem der Zuschuss zurückbezahlt werden muss, bereits ab 2002 gelten. Zum anderen wird der Beobachtungszeitraum für Rückzahlungsforderungen von 15 auf sieben Jahre verkürzt. Durch diese Maßnahmen will man Härtefälle vermeiden. Die Zahl der Rückzahlungsbescheide für die Jahre 2002 und 2003, die derzeit abgewickelt werden, würden sich von rund 4.200 um die Hälfte verringern, heißt es.
Wer bereits einen Bescheid erhalten hat, braucht übrigens derzeit nichts zu tun - nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage werden die Finanzämter neue Bescheide ausstellen. Voraussichtlich Ende 2009 ist mit den Rückforderungen für 2004 zu rechnen, ebenfalls nach der nun geplanten Neuregelung.
Kindergeld-Zuschuss beträgt 180 Euro
Der Zuschuss zum Kindergeld beträgt rund 180 Euro monatlichen für AlleinerzieherInnen oder zusammen lebende Eltern mit geringem Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, muss das Geld wie bei einem Darlehen zurückgefordert werden. Zurückzuzahlen ist dabei ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Jahreseinkommens (ohne 13. und 14. Monatseinkommen und abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge).
Die neue Regelung hat nichts mit der grundsätzlichen Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld zu tun. Wer über diese (seit 2008 16.200 Euro jährlich) hinaus verdient, wird ebenfalls mit Rückforderungen konfrontiert - diese erheben aber die Krankenkassen. Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Auch Rückforderungsbescheide des Kindergeld-Zuschusses können von Krankenkassen verschickt werden - aber nur, wenn aufgrund der Überschreibung der Zuverdienstgrenze kein Anspruch auf den Zuschuss bestand.
(apa/red)