Neue Regelung für Kindergeld-Zuschuss:
Rückzahlungen betrifft weniger Personen

Erhöhte Abgabengrenze gilt bereits ab dem Jahr 2002 Kindergeld-Zuschuss für Einkommensschwache 180 €

Die vor Weihnachten angekündigte Neuregelung des Kindergeld-Zuschusses soll nun realisiert werden. Ein entsprechender Gesetzesantrag wird von SPÖ und ÖVP diese Woche im Parlament eingebracht und dem zuständigen Familienausschuss zugewiesen, hieß es aus dem Büro Staatssekretärin Christine Marek. Durch die Änderung sollen deutlich weniger Personen den Zuschuss zum Kindergeld aufgrund einer Verbesserung der Einkommenssituation zurückzahlen müssen. Sie soll rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten.

Neue Regelung für Kindergeld-Zuschuss:
Rückzahlungen betrifft weniger Personen

Somit wird zum einen die 2008 erhöhte sogenannte Abgabengrenze, also das Einkommen, ab dem der Zuschuss zurückbezahlt werden muss, bereits ab 2002 gelten. Zum anderen wird der Beobachtungszeitraum für Rückzahlungsforderungen von 15 auf sieben Jahre verkürzt. Durch diese Maßnahmen will man Härtefälle vermeiden. Die Zahl der Rückzahlungsbescheide für die Jahre 2002 und 2003, die derzeit abgewickelt werden, würden sich von rund 4.200 um die Hälfte verringern, heißt es.

Wer bereits einen Bescheid erhalten hat, braucht übrigens derzeit nichts zu tun - nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage werden die Finanzämter neue Bescheide ausstellen. Voraussichtlich Ende 2009 ist mit den Rückforderungen für 2004 zu rechnen, ebenfalls nach der nun geplanten Neuregelung.

Kindergeld-Zuschuss beträgt 180 Euro
Der Zuschuss zum Kindergeld beträgt rund 180 Euro monatlichen für AlleinerzieherInnen oder zusammen lebende Eltern mit geringem Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, muss das Geld wie bei einem Darlehen zurückgefordert werden. Zurückzuzahlen ist dabei ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Jahreseinkommens (ohne 13. und 14. Monatseinkommen und abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge).

Die neue Regelung hat nichts mit der grundsätzlichen Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld zu tun. Wer über diese (seit 2008 16.200 Euro jährlich) hinaus verdient, wird ebenfalls mit Rückforderungen konfrontiert - diese erheben aber die Krankenkassen. Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Auch Rückforderungsbescheide des Kindergeld-Zuschusses können von Krankenkassen verschickt werden - aber nur, wenn aufgrund der Überschreibung der Zuverdienstgrenze kein Anspruch auf den Zuschuss bestand.
(apa/red)