Misstrauensantrag im Parlament:
Das steckt dahinter

Der von der Liste Jetzt angekündigte Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz hat die ÖVP gehörig unter Druck gebracht. Aber wie funktioniert ein Misstrauensantrag eigentlich? Und wie realistisch ist er? Die wichtigsten fragen und Antworten zum Thema.

von
Nationalrat - Misstrauensantrag im Parlament:
Das steckt dahinter

Was ist ein Misstrauensantrag?

Misstrauensanträge werden im Hohen Haus häufig eingebracht. Es handelt sich dabei um eine Misstrauenskundgebung gegen ein Mitglied der Bundesregierung oder die gesamte Bundesregierung durch Nationalratsabgeordnete. In diesem Fall betrifft es den Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Lesen Sie auch: Der Countdown zum Misstrauensantrag

Besonders begründet werden muss ein Misstrauensantrag - anders als z.B. eine Ministeranklage - nicht (siehe unten). Es muss also z.B. keine rechtliche Verfehlung eines Regierungsmitglieds vorliegen. Gerichtet sein kann der Antrag entweder gegen ein einzelnes Regierungsmitglieder oder gegen die gesamte Regierung.

Was steht im aktuellen Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Kurz?

Die Liste Jetzt hat anderen Parteien ihren Entwurf für den Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Kurz übermittelt. Laut diesem vorliegenden Entwurf für einen Entschließungsantrag soll der Nationalrat beschließen: "Dem Bundeskanzler wird (...) durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt."

Die Liste Jetzt begründet ihren Antrag damit, dass Stabilität in der aktuellen Situation wohl "kein Wahlkampfkabinett Kurz" schaffen könne, "sondern nur eine Regierung, die ausschließlich aus parteiunabhängigen Expertinnen und Experten besteht". "Die Versagung des Vertrauens in Bundeskanzler Kurz durch den Nationalrat ist eine Voraussetzung, damit der Bundespräsident diese parteifreie Regierung bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung nach der Nationalratswahl einsetzen kann."

Wie hoch sind die Chancen auf Erfolg?

In der Zweiten Republik gab es bisher insgesamt 185 Misstrauensanträge. In der aktuellen Legislaturperiode XXVI. Legislaturperiode lehnte die - bisherige - türkis-blaue Mehrheit sieben solcher Ansinnen ab. Einmal versuchte die SPÖ, die Amtsenthebung des - mittlerweile zurückgetretenen - Vizekanzlers Heinz-Christian Strache (FPÖ) zu erreichen. Und sechs Mal versuchten SPÖ, NEOS und Liste Jetzt (teilweise auch gemeinsam) Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das Misstrauen auszusprechen.

Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik ist die Wahrscheinlichkeit im 186. Anlauf relativ hoch, dass der Misstrauensantrag durchgehen könnte. Die größte Oppositionspartei, die SPÖ, ist einem Misstrauensantrag grundsätzlich nicht abgeneigt und würde den Vorstoß der Liste Jetzt möglicherweise unterstützen.

Ohne die Zustimmung der FPÖ würde das Vorhaben aber keinesfalls gelingen. Erst dann wäre die benötigte Mehrheit vorhanden, um den Misstrauensantrag durchzusetzen. Ein anderes Szenario ist nicht denkbar. Unabhängig davon haben die Neos bereits angekündigt, den Misstrauensantrag nicht zu unterstützen.

Wie oft ist ein Misstrauensantrag gegen einen Kanzler durchgesetzt worden?

In der Zweiten Republik gab es bislang noch keinen Fall, in dem ein derartige Antrag eine Mehrheit gefunden hätte. Es wäre also eine Premiere in der österreichischen Polit-Landschaft.

Wer übernimmt zwischen dem Misstrauensvotum und der Angelobung des neuen Kanzlers die Amtsgeschäfte?

Da es sich um absolutes Neuland handelt, gehen hier die Meinungen auseinander. Nach Einschätzung von Ex-Verfassungshofpräsident Ludwig Adamovich wird der Bundespräsident vermutlich schnell handeln und die Zeit zwischen erfolgreichem Misstrauensvotum und Amtsenthebung nutzen, um einen Nachfolger zu finden. Dabei entstehe freilich das praktische Problem, wer in der Zwischenzeit das Amt ausübt. "Das ist nicht eindeutig", so Adamovich. Aus Sicht von Verfassungsjurist Theo Öhlinger kann der Bundespräsident den Vizekanzler oder, falls dieser nicht im Amt sein sollte, ein Mitglied der Bundesregierung mit der Fortführung der Geschäfte betrauen.

Wen kann der Bundespräsident zum Nachfolger bestimmen?

Rein formal ist die einzige Vorgabe, dass jene Person in den Nationalrat wählbar ist. Diese muss also österreichischer Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt sein. Sollte sie zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, muss die Entlassung mindestens ein halbes Jahr her sein. In der Praxis muss es laut Adamovich freilich jemand sein, der über politische Erfahrung verfügt.

Was ist der Unterschied zu einer Ministeranklage?

Eine Ministeranklage kann gegen bestimmte Amtsträger beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen schuldhafter Rechtsverletzungen einschließlich strafbarer Handlungen, die mit der Amtstätigkeit zusammenhängen, erhoben werden. Geregelt ist sie in den Artikeln 142 und 143 Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verfassungsgerichtshofgesetz.

Ein Regierungsmitglied kann dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn es in seiner Amtsführung Vorschriften der Bundesverfassung oder der Gesetze verletzt hat. Mitglieder der Bundesregierung können demnach vom Nationalrat angeklagt werden. Ministeranklagen können sich aber auch gegen den Bundespräsidenten richten - wegen Verletzung der Bundesverfassung und per Beschluss der Bundesversammlung

Was sind die Folgen eines Misstrauensantrags?

Der Misstrauensantrag ist für den Nationalrat das schärfste Mittel der Kontrolle. Nach einem Misstrauensvotum muss der Bundespräsident das betreffende Regierungsmitglied (bzw. die gesamte Regierung) des Amts entheben, ohne dass dafür eine besondere Begründung nötig wäre. Nötig ist allerdings die Mehrheit in der Abstimmung. Und so kam es - obwohl es seit 1945 schon 185 Mal versucht wurde - noch nie dazu.

Scheidet die gesamte Regierung aus dem Amt, muss der Präsident sofort andere Personen vorübergehend mit der Fortführung der Verwaltung betrauen. Laut Artikel 71 der Verfassung können das die Mitglieder der scheidenden Regierung selbst oder ihnen beigegebene Staatssekretäre bzw. leitende Beamte des betreffenden Ministeriums sein. Aus Sicht von Verfassungsexperte Theo Öhlinger kommen im Falle eines Misstrauensvotums gegen die Regierung nur leitende Beamte dafür infrage.