Nationalrat legt Haubner-Erlass lahm: Rückwirkend Geld für ausländische Kinder

Misstrauensantrag gegen Ministerin eingebracht Jetzt LIVE: Debatte aus dem Parlament mithören!

Anlass für die Änderung von Familienlastenausgleichsgesetz und Kinderbetreuungsgeldgesetz ist, dass durch den Haubner-Erlass Kindergeld und Familienbeihilfe erst dann ausbezahlt werden, wenn das Neugeborene über einen aufrechten Aufenthaltstitel verfügt. Das kann Monate dauern, da die Dokumente vom Herkunftsland der Eltern beschafft werden müssen. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird diese Bestimmung außer Kraft gesetzt, das Geld gibt es rückwirkend ab Geburt. Zusätzlich werden auch so genannte subsidiär Schutzberechtigte - also Flüchtlinge ohne Asylstatus, die vorerst nicht abgeschoben werden können - einbezogen, sofern sie nicht in die (Asylwerber-)Grundversorgung fallen.

Grüne: Was schlimm ist, wird noch schlimmer gemacht
Grünen-Bundessprecher Van der Bellen kritisierte an der bisherigen Regelung, dass diese von einem Kinder- und Mütter-feindlichen Geist getragen sei. Devise sei gewesen, das ohnehin restriktive Fremdenrechtspaket noch restriktiver zu gestalten. Härtefälle würden erzeugt, wo sie gar nicht bestehen müssten: "Was schon schlimm ist, wird vom Haubner-Erlass noch schlimmer gemacht", begründete der Grünen-Chef den Misstrauensantrag gegen die Sozialministerin.

Diesem wird die SPÖ nicht nahe treten, da Haubner mit dem BZÖ für die entsprechende Politik vom Wähler ohnehin schon abgestraft worden sei und sie daher der nächsten Regierung sicher nicht mehr angehören werde, wie Familiensprecherin Andrea Kuntzl ausführte. Persönlich spreche sie der Sozialministerin "aus ganzem Herzen das Misstrauen aus".

Hauber sieht sich ungerecht in Kritik
Haubner sah sich unberechtigt in der Kritik. Sie als Ministerin habe die Gesetze zu vollziehen: "Und wenn das Parlament der Meinung ist, dass das nicht in Ordnung ist, dann ist das Parlament am Zug."

Der neuen Gesetzeslage zu Folge sollen sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab der Geburt des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Auch letzteres wird durch eine begleitende Verordnung des Innenministeriums vereinfacht. Künftig reichen Geburtsurkunde und Aufenthaltskarte der Mutter als Nachweis für das Aufenthaltsrecht des Babys, wodurch die erste Auszahlung in der Regel schneller erfolgen wird als bisher.

Rückzahlungen vorgesehen
Rückzahlungen sind insoweit vorgesehen, als der Fremde im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten. Durch eine Übergangsregel wird sichergestellt, dass Personen, die durch den Haubner-Erlass um das Geld umfielen, die Leistungen neu beantragen können. Überhaupt neu eingebunden werden subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge ohne Asylstatus, die aber nicht abgeschoben werden können.

Abgelehnt wurde der Misstrauensantrag der Grünen gegen Sozialministerin Ursula Haubner (B). Keine andere Fraktion stimmte dem Verlangen zu, was nicht nur den Applaus der Orangen sondern auch den eines großen Teils der ÖVP-Riege brachte.

(apa)