Nachspiel im "Fall Mayrleb": Pasching
und Salzburg nun zu Geldstrafen verurteilt

Salzburg muss 7.500 €, Pasching 5.000 € blechen

"Auf Grund des § 32 der Bestimmungen für die Strafausschüsse (Anm.: Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung) haben die Klubs darauf zu achten, dass ÖFB-Anordnungen intern korrekt umgesetzt bzw. an die Mitarbeiter weiter gegeben werden", erläuterte der Vorsitzende des Senates 1, Dr. Manfred Luczensky. "Im vorliegenden Fall ist diese Verantwortlichkeit gegenüber dem Spieler von beiden Klub-Ärzten nicht erfüllt worden."

Mayrleb war am 6. November 2006 im Rahmen einer unangemeldeten Trainingskontrolle der nationalen Anti-Doping-Kommission (ÖADC) positiv auf eine verbotene, in dem Blutdruckmittel CoDiovan enthaltene Substanz getestet, aber schon am 18. November in erster Instanz vom Senat 1 der Bundesliga freigesprochen worden. Der 34-Jährige hatte beteuert, er habe das Mittel gegen seinen hohen Blutdruck von einem Arzt seines Ex-Klubs Red Bull Salzburg verschrieben bekommen und nicht gewusst, dass das Präparat auf der Dopingliste stehe.

Die Unabhängige Schiedskommission der Bundes-Sportorganisation (BSO) verzichtete daraufhin am 10. Jänner ebenfalls auf eine Doping- Sperre für den früheren österreichischen Teamspieler. In der Urteilsbegründung hieß es, dass zwar objektiv ein Doping-Vergehen vorliege, den Spieler allerdings keine Schuld trifft.

(apa/red)