Wenn die Bäume stören

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Als ich vor 26 Jahren mein Haus im Burgenland gekauft habe, hatten wir im Garten viel Sonne. Meine Nachbarn haben dann vier Tannenbäume gepflanzt, die mittlerweile so hoch und dicht sind, dass ich vom Spätherbst bis zum Frühling auf meiner Terrasse und im Wohnbereich nur noch Schatten habe. Eine Tanne harzt auch so, dass der Garten richtig pickt. Auch meine Photovoltaikanlage ist fast nur mehr im Schatten. Was kann ich tun?
Johanna H., Burgenland

Liebe Frau H.!
Das Problem des Lichtentzugs durch zu hoch gewachsene Bäume im Garten des Nachbarn beschäftigt die Gerichte immer wieder. Regelmäßig wachsen Pflanzen derart, dass der Lichtentzug unzumutbar wird. Doch was bedeutet vor dem Gesetz "unzumutbar"?

Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne des §364 Abs. 3 ABGB liegt dann vor, wenn der Lichtentzug das ortsübliche Maß überschreitet und dieser Zustand für den Grundstückseigentümer untragbar ist. Es kommt darauf an, ob der Lichtentzug objektiv in der Gegend üblich ist, etwa in einem Waldgebiet, und ob er dem Grundstückseigentümer zumutbar ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Zustand neu ist oder bereits zum Zeitpunkt des Kaufs der Liegenschaft oder in Ihrem Fall auch des Baus der Photovoltaikanlage erkennbar war. Kaufen Sie ein Grundstück im Wald, können Sie sich später nicht über den Lichtentzug durch die umliegenden Bäume beschweren. Wenn Sie aber ein Grundstück in einem geschlossenen Siedlungsgebiet kaufen, müssen Sie nicht mit einem geschlossenen Baumbestand am Nachbargrundstück rechnen.

Um die ortsübliche Bepflanzung festzustellen, muss daher die weitere Umgebung Ihres Grundstücks geprüft werden. Wenn Ihr Grundstück in einem waldigen Gebiet liegt oder auch auf vielen anderen Grundstücken der Gegend hohe Tannenbäume wachsen, wäre die Beeinträchtigung wohl als ortsüblich hinzunehmen.

Sobald feststeht, dass es sich bei den hohen Bäumen um eine "ortsunübliche" Bepflanzung handelt, prüft das Gericht, ob diese Bepflanzung für Sie als Nachbarin unzumutbar ist. Dabei handelt es sich um eine konkrete Prüfung Ihres Einzelfalls. Eine Rolle spielen die konkrete Größe des Grundstücks, der Zustand beim Ankauf und die genaue zeitliche und räumliche Beeinträchtigung der Benutzung der Terrasse und der Wohnräume und der Funktion der Photovoltaikanlage. Auch die Auswirkungen durch das Harz werden berücksichtigt werden.

Wenn die Beeinträchtigung Ihres Grundstücks durch die hohen Tannenbäume im Nachbargarten ortsunüblich und für Sie unzumutbar ist, haben Sie gegen den Nachbarn einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, den Sie bei Gericht durchsetzen können.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at