Nach Unglück in Böhler-Werk: Freisprüche für beide Angeklagten bei Prozess in Graz

5 Arbeiter starben bei explosionsartiger Verpuffung

Wie ein Sachverständiger für Eisenhüttenwesen erläuterte, war nach einer Reparatur der Umleerpfanne noch Restfeuchtigkeit im Auskleidungsmaterial enthalten. Als der Flüssigstahl eingefüllt wurde, entwickelte der eingeschlossene Dampf solchen Druck, dass Schlacke und Stahl bis zu 20 Meter weit herausgeschleudert wurden und die umstehenden Arbeiter trafen. Fünf Männer starben, zwei wurden schwer verletzt.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, wer nun tatsächlich für die - offenbar mangelhafte - Trocknung und Aufheizung der Pfanne nach der Reparatur verantwortlich gewesen war. Die Firma Böhler hatte angegeben, dass eine niederösterreichische Wartungsfirma dafür zuständig war. Doch der Geschäftsführer wies jede Schuld von sich: "Wir sind schon seit 2003 nicht mehr dafür zuständig, wir schulen nur die Arbeiter ein und haben das Computerprogramm übergeben."

"Das verwendete Programm war unzureichend", stellte der Sachverständige unmissverständlich klar. Es hatte sich dabei um ein anderes, wesentlich kürzeres und damit für das Werk kostenkünstigeres gehandelt, als es die Wartungsfirma erstellt hatte.

Einzelrichter Kurt Schamberger sprach die beiden Beschuldigten frei. Der Staatsanwalt kündigte an, weitere Erhebungen unter anderem wegen falscher Zeugenaussage einzuleiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (apa)