Nach Störaktion im früheren KZ Ebensee: Zwei 16-Jährige aus der U-Haft entlassen

Jugendliche aber nur mit einigen Bedingungen frei Dürfen die anderen Verdächtigen nicht kontaktieren

Nach Störaktion im früheren KZ Ebensee: Zwei 16-Jährige aus der U-Haft entlassen

Die beiden Jugendlichen erhielten allerdings "Weisungen": Sie dürfen keinen Kontakt mit den übrigen drei Verdächtigen aufnehmen, sie dürfen den mutmaßlichen Tatort nicht betreten und bei einem wurde eine vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Mit diesen Auflagen sei die U-Haft ausreichend ersetzt.

Die Staatsanwaltschaft habe die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis genommen und kein Rechtsmittel eingelegt, teilte sie mit. Die Aufhebung der U-Haft ist somit rechtskräftig.

Bei der Gedenkfeier zur Befreiung des früheren Nebenlagers des KZ Mauthausen am 9. Mai sollen drei Jugendliche mit Softguns auf Besucher geschossen und gemeinsam mit zwei Freunden Naziparolen gerufen haben. Am 13. Mai war über die zwei 16-Jährigen Untersuchungshaft verhängt worden.

(apa/red)