Nach Kündigung kubanischer Konten:
Plassnik leitet Verfahren gegen BAWAG ein

Ministerin: "Sind nicht der 51. Bundesstaat der USA" Verwaltungsstrafverfahren stützt sich auf EU-Recht

Außenministerin Ursula Plassnik hat ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die BAWAG P.S.K. eingeleitet, weil die ab Mitte Mai dem US-Fonds Cerberus gehörende Bank die Konten kubanischer Kunden gekündigt hat. "Hier ist ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden. Ganz genau so wie es vom Gesetz her vorgeschrieben ist", sagte Plassnik bei der Budgetdebatte im Nationalrat.

Plassnik betonte, "dass wir nicht der 51. Bundesstaat der USA sind". In Österreich gelte heimisches Recht, nicht US-Recht.

Die BAWAG P.S.K. wiederum beruft sich auf ihre bisherige Rechtsposition: "Wir sehen weiterhin keine Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Kündigung von Konten kubanischer Staatsbürger", sagte BAWAG-Sprecher Thomas Heimhofer am Abend gegenüber der APA. "Wir haben bereits unsere Position erklärt und werden unsere Rechtsposition in dieser Angelegenheit darlegen", so der Sprecher.

Das von der Außenministerin eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gegen die BAWAG stützt sich auf die EG-Verordnung Nr. 2271/96 "zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen". Für den Vollzug dieser Verordnung ist das Außenministerium zuständig.

Wie berichtet hatte die BAWAG P.S.K. im Vorfeld der Übernahme durch den US-Fonds Cerberus ihre (rund hundert) kubanischen Kunden gekündigt. Begründet wurde das mit dem in den USA bestehenden Verbot, mit kubanischen Staatsbürgern Geschäftsbeziehungen zu unterhalten.

BAWAG-Generaldirektor Ewald Nowotny hatte die Kündigung von Konten kubanischer Staatsbürger in Österreich mit der "vorausblickenden Neuordnung der Geschäftsbeziehungen in einzelnen Bereichen" vor dem Verkauf an den US-Fonds Cerberus begründet. Es sei eine autonome Entscheidung des Vorstands gewesen, sagte er. Der Bank-Chef räumte allerdings ein, dass diesbezüglich nicht alles optimal gelaufen sei. "Da sind leider einige Fehler passiert, ich möchte mich dafür entschuldigen".

Die Bank garantiere, dass durch die Kündigungen niemand der rund 100 betroffenen Kubaner zu Schaden kommen werde. Man wolle bei der Überführung der Geschäftsbeziehungen an andere Banken mitwirken. "Niemand verliert seine Bankverbindung", beteuerte Nowotny. Die BAWAG werde sich mit dem künftigen Eigentümer Cerberus bei den US-Behörden um eine Ausnahmegenehmigung bemühen.

"Diese Bank wird natürlich nach österreichischem Recht geführt", räumte Nowotny ein. Aber: In einer zunehmend globalisierten Welt ergäbe sich immer ein "Zusammenspiel mehrerer Rechtsräume", analysierte er den umstrittenen Schritt als einen "Globalisierungseffekt". Der Vorstand habe derzeit noch keinen amerikanischen Eigentümer (das "Closing", also der Aktienübertrag vom ÖGB auf Cerberus ist erst Mitte Mai), daher keinen Befehl oder Einfluss aus den USA erhalten. Im Kaufvertrag finde sich eine derartige Verpflichtung nicht. Als Vorstand sah er sich aber verpflichtet, "vorausblickende Risikoüberlegungen" anzustellen.

Die kubanische Botschafterin in Österreich, Norma Goicochea Estenoz, hat die Kündigung der Konten kubanischer Staatsbürger durch die BAWAG P.S.K. scharf kritisiert. Sie sprach von einer "Hexenjagd", die Bank verletze damit internationale Normen und Verordnungen des EU-Rechts. Sie hat deswegen im Wiener Außenministerium vorgesprochen. Das Vorgehen der BAWAG gegen kubanische Staatsbürger in Österreich bezeichnete sie als "einzigartig", andere Banken hätten sich unter Druck des US-Embargos gegen Kuba nämlich bisher auf Maßnahmen gegen Geschäftskunden beschränkt. Die BAWAG hingegen kappte die Konten von Privatkunden. Dass die Führung der Bank den Rauswurf kubanischer Kunden nun als "autonome Entscheidung des Vorstands" bezeichnet, kann die Diplomatin nicht glauben. (apa/red)