Nach Kaprun-Prozess: Neue Vorerhebungen gegen KTZ-Beamte

Neue Akten beim Lokalaugenschein in Linz aufgetaucht Verdacht des Amtsmissbrauchs - Ehemaliger Leiter der KTZ in Pension

Drei Beamte wurden angezeigt, der Leiter der KTZ wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bis Oktober 2002 vom Dienst suspendiert.

Nach der Brandkatastrophe am 11. November 2000, bei der 155 Menschen in der Standseilbahn ums Leben gekommen waren, haben Beamte der damaligen KTZ - jetzt die Abteilung für Forensik und Technik im Bundeskriminalamt - Erhebungen im Tunnel aufgenommen. Im Lauf der Ermittlungen soll es allerdings zu Differenzen mit den Gerichtssachverständigen gekommen sein. "Das Verhältnis war sehr kühl", berichtete ein Zeuge im Kaprun-Prozess.

In einer Voest-Halle herrschte beim Prozess große Aufregung, als ein als Zeuge geladener KTZ-Beamter aus seinem Kofferraum elf Aktenordner, sechs Videobänder, Fotos sowie mehrere Großpläne hervorzauberte. Darunter befanden sich Beweisunterlagen, "die wir noch nicht hatten", zeigte sich Kaprun-Richter Manfred Seiss überrascht. Die KTZ sei im Vorverfahren mehrmals aufgefordert worden, alle Unterlagen zu liefern, so der Vorsitzende.

Den Vorwurf der Beweisunterdrückung wollte die KTZ nicht auf sich sitzen lassen. Es handle sich lediglich um "Duplikate und Ablichtungen von frei zugänglichen Schaltplänen", erklärte der damalige Sprecher des Innenministeriums, Chefinspektor Robert Sturm, in einer ersten Stellungnahme.

Über die Sommerpause 2002 hatten Mitarbeiter des Gerichts wegen der aufgetauchten Dokumente alle Hände voll zu tun: Die Akten mussten überprüft, in die Expertisen der Gutachter eingearbeitet und für alle Prozessbeteiligten kopiert werden. Zudem kündigten sowohl die Staatsanwaltschaft Salzburg als auch das Innenministerium Ermittlungen gegen drei Beamte an. Der damalige Leiter der KTZ, Volker E. - gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren- wurde bis Oktober 2002 suspendiert. Er ging am 1. Dezember 2003 in Pension.

Vorläufig aber ruht das Disziplinarverfahren gegen die Beamten, da "das Verfahren in Salzburg noch nicht abgeschlossen ist", erläuterte Oberstleutnant Christian Zach von der Personalabteilung des Innenministeriums. Es werde aber aus rechtlichen Gründen keine Doppelbestrafung geben, betonte der Disziplinarchef. Kommt es zu einem Prozess , dann sei der Disziplinarsenat auch an das Urteil gebunden. Jetzt wartet nicht nur das Innenministerium, sondern auch die Staatsanwaltschaft Salzburg das Urteil im Kaprun-Strafprozess ab. Dann erst soll das Verhalten der KTZ-Mitarbeiter ins rechte Licht gerückt werden.
(APA/red)