"Opfer zu Tode gefoltert"

20-jähriger Wiener ertränkte Nebenbuhler. 20 Jahre Haft und Einweisung

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Mordprozess in Wien - "Opfer zu Tode gefoltert"

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Marcus Januschke erbat Bedenkzeit. "Hier ist nur die Höchststrafe als angemessene Reaktion möglich. Eine so grausame Tatbegehung, ein so spektakulärer Fall kommt selten vor. Hier ist ein Mensch über einen langen Zeitraum zu Tode gefoltert worden", stellte Richter Norbert Gerstbeger in der Urteilsbegründung fest. Da der Verurteilte im Tatzeitraum erst 19 Jahre alt war, kamen für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zum Tragen. Lebenslange Freiheitsstrafen sind darin nicht vorgesehen.

"Rache nehmen und ihm wehtun"
Der 20-jährige Wiener hatte sich am Donnerstag des Mordes schuldig bekannt. Er habe an Michael F. (25) "Rache nehmen und ihm wehtun wollen", sagte der Angeklagte. Der beschäftigungslose junge Mann hatte am 1. Mai gegen Mittag zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Partners, des Elektronik-Verkäufers Michael F., getroffen. Er holte daraufhin eine Gaspistole aus seiner Wohnung und passte den 25-jährigen Verkäufer ab.

Der 20-jährige Angeklagte fuhr mit dem Opfer gegen Mitternacht ans dicht bewaldete und stockdunkle Donauufer, um ihn davon zu überzeugen, mit der Frau Schluss zu machen. Das Gespräch mit Michael F. sei zunächst "normal" verlaufen, behauptete der Bursch. Dann jedoch habe dieser ihn "provoziert", indem er ihm vorhielt, keinen Job und kein Geld zu haben. Da habe er mit der Gaspistole "aus Reflex hingeschlagen".

"Er hat herumgeschrien und geweint"
Staatsanwältin Stefanie Bauer geht demgegenüber davon aus, dass Michael F. längst erkannt hatte, dass sein Leben in Gefahr war, und daher "vom Angeklagten wegkommen" wollte. Der habe ihm daraufhin die Gaspistole auf den Kopf geschlagen. Michael F. stürzte zu Boden und begann um Hilfe zu schreien. Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss.

"Er hat weiter herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe daher einen schweren Stein geholt, den er aus Brusthöhe auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen ließ. Als sein Oper darauf immer noch nicht tot war, habe er ihn in der Donau ertränkt.

Kommentare

Nach dem Gefängnis direkt zum Flughafen. So macht man das bei uns mit Gewaltstraftäter. Und die Schraube wird weiter angezogen. Das sollte D dringenst auch so einführen.
http://bazonline.ch/basel/stadt/Basler-Bahnhofschlger-ausgeschafft/story/24118929

Todesstrafe Was anderes als die Todesstrafe verdienen solche Verbrecher nicht. Der kann von Glück reden, dass es in Europa diese Strafe nicht gibt, leider.

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