Mordprozess in Tirol: 18 Jahre Haft für Witwe

Urteil vorerst nicht rechtskräftig

Mordprozess in Tirol: 18 Jahre Haft für Witwe

Die 57-Jährige wurde sofort nach dem Schuldspruch wegen Fluchtgefahr verhaftet und in die Justizanstalt Innsbruck gebracht. Sie nahm das Urteil gelassen entgegen und ließ sich im gut besuchten Gerichtssaal widerstandslos festnehmen. Nach mehr als drei Stunden Beratungen sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass die Angeklagte ihren Mann vorsätzlich mit einer Faustfeuerwaffe getötet habe. Bei dem Urteil sei sowohl die bisherige Unbescholtenheit der Witwe als auch die brutale Vorgangsweise bei dem Mord berücksichtigt worden, sagte Richter Wolfgang Schaumburger. Verteidiger Wilfried Plattner legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Staatsanwalt Markus Knapp beantragte wegen zu geringer Strafe Berufung.

Seit Anfang Oktober musste sich die Witwe vor dem Schwurgericht verantworten. Unzählige Zeugen wurden einvernommen. Die 57-Jährige soll laut Anklage ihren Mann am 13. Februar 2000 im gemeinsamen Haus in Kufstein ermordet haben. Der 56-jährige war mit vier Schüssen aus seinem eigenen Revolver niedergestreckt und im Wohnzimmer aufgefunden worden. Erst im Zuge der Obduktion der Leiche wurde ein Fremdverschulden festgestellt. Als Motiv kamen für den Staatsanwalt Eifersucht auf die Freundin ihres Mannes, verletzter Stolz und die in Aussicht gestellte Trennung von ihrem Mann in Frage. Ursprünglich waren die Ermittler von Selbstmord ausgegangen.

Witwe leugnete die Tat bis zum Schluss
Die Witwe, die selbst seit mehreren Jahren einen Freund hat, leugnete stets jeden Zusammenhang mit der Bluttat. Sie habe kein Motiv für die Tat gehabt. Zudem sprach sie von dubiosen Geschäftspartnern, mit denen sich ihr Mann am Abend vor der Tat in der Villa getroffen haben soll. Sie selbst habe zu dieser Zeit Arbeiten in der Firma Bühl erledigt und sei mit dem Hund spazieren gegangen. Ein Wachbeamte sagte jedoch aus, dass er weder die Angeklagte noch deren Auto zu der fraglichen Zeit bei der Firma gesehen habe. Die 33-jährige Geliebte des Opfers, eine ehemalige Angestellte, sagte, dass es zwischen dem Ehepaar immer wieder Streit gegeben habe. Auch am Tag der Tat soll es im Gegensatz zu Aussagen der Angeklagten zu "fürchterlichen Diskussionen" gekommen sein.

Tod vor dem Fernseher
In den insgesamt mehr als vier Stunden dauernden Schlussplädoyers ging der Staatsanwalt noch einmal auf die Blutspuren auf dem Teppich und auf den Hausschuhen der 57-Jährigen als ein wichtiges Indiz ein. Die Angeklagte habe sich in ihren Aussagen ständig widersprochen. Für ihre Schuld spreche zudem, dass das Opfer in Freizeitkleidung und vor laufendem Fernseher getötet worden sei. Einen Mord im geschäftlichen Umfeld schloss der Staatsanwalt aus. Verteidiger Wilfried Plattner sagte, dass sich mehrere Personen am Tatort bewegt hätten, von denen es gar keine Spuren geben würde. Es seien außerdem keine Fingerabdrücke auf der Waffe und keine Schmauchspuren an den Händen der Witwe festgestellt worden. Weiters bezweifle er, ob es sich bei dem Opfer tatsächlich um einen "seriösen" Geschäftsmann gehandelt habe. Er kritisierte die zum Teil ungenauen und einseitigen Ermittlungen.