Lebenslange Haft für Philipp K.

Student soll Ex-Freundin im Juli 2010 ermordet haben - Urteil nicht rechtskräftig

von Mord an Stefanie P. - Lebenslange Haft für Philipp K.

In der Urteilsbegründung verwies Richterin Sonja Weis auf die "besonders grausame, rücksichtlose und für das Opfer qualvolle Vorgangsweise". Stefanie P. sei nach einem "minutenlangen Todeskampf" gestorben. Dem Gericht sei "in den letzten Jahren und Jahrzehnten kaum ein vergleichbares abscheuliches Verbrechen untergekommen".

Das Nachtatverhalten - Philipp K. hatte gemäß dem nicht rechtskräftigen Urteil die Leiche zerteilt und in mehrere Müllcontainer in seiner Wohnhausanlage geworfen - bezeichnete Weis als "nahezu perfide". All dies habe es "erforderlich gemacht, der Höchststrafe vorzugehen".

Einweisung in Anstalt wegen Persönlichkeitsstörung
Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründete die Richterin mit der dem Angeklagten bescheinigten Persönlichkeitsstörung, die "mit kausal für das fürchterliche Verbrechen" gewesen sei.

Angeklagter blieb nach außen hin ruhig
Philipp K. bewahrte bei der Urteilsverkündung Ruhe und blieb nach außen hin emotional unbewegt. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, antwortete er mit einem knappen "Ja".

Die zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alte Studentin war den gerichtsmedizinischen Feststellungen zufolge an einer tiefen Stich-bzw. Schnittwunde in den Hals gestorben, nachdem der Täter der zu diesem Zeitpunkt Gefesselten zunächst nicht unmittelbar lebensbedrohliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt hatte. Der Tod dürfte zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt sein. Möglicherweise war Stefanie P. noch am Leben, als ihr zweimal tief in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber war sie laut Gerichtsmediziner "eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird", als ihr ein Ohr abgeschnitten wurde. Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Philipp" aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe traf auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale zu.

Philipp K. bestreitet Mord
Der Angeklagte hatte vor Gericht versichert, mit dem inkriminierten Verbrechen nichts zu tun zu haben. Er habe mit Stefanie P. den Abend verbracht und sei gegen 23.00 Uhr infolge erheblichen Alkoholkonsums eingeschlafen.

"Sie ist irrsinnig entstellt gewesen"
Als er im Morgengrauen erwachte, habe er die von fremder Hand getötete Stefanie P. neben sich vorgefunden: "Das Erste, was ich gesehen habe, war, dass die ganze Wohnung voller Blut war. Ich bin dann auf und hab' mich umgesehen. Und da lag die Steffi da. Und sie war tot. Ich werde diesen Anblick nie vergessen. Sie ist irrsinnig entstellt gewesen."

Er sei "ein paar Schritte zu ihr gegangen", schilderte der Angeklagte weiter: "Das war in der Situation irreal." Er habe sich "wie in einem schlechten Traum" gefühlt, zumal man dem Leichnam den Kopf, und beide Arme abgetrennt hatte. Der Torso wies 200 Schnitt-und Stichverletzungen auf.

Entsorgung der Leiche aus Angst
Aus Angst, fälschlicherweise als Mordverdächtiger festgenommen zu werden, habe er die sterblichen Überreste seiner Ex-Freundin "entsorgt", die jemanden in die Wohnung gelassen habe müssen, während er schlief, so die Verantwortung des 23-Jährigen vor den Geschworenen. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er angegeben gehabt, die 21-Jährige im Zuge einer gestellten Vergewaltigung versehentlich mit einem Messer erstochen zu haben. Diese Version änderte er erst nach rund fünf Monaten U-Haft.

"Denken Sie an Stefanie P., wie sie nackt und gefesselt am Bett liegt und dem Mörder hilflos ausgeliefert ist, Stiche ins Gesicht und in den Oberkörper bekommt und nach einem Stich in den Hals langsam verblutet", hatte Staatsanwalt Hannes Wandl in seinem Schlussplädoyer den Geschworenen mit in die Beratung über die Schuldfrage gegeben. "Der ganze Akt ist voll mit Zweifeln und Widersprüchen", hielt dem Verteidiger Ernst Schillhammer entgegen. Es sei "völlig falsch, dass es nur Philipp K. gewesen sein kann. Außer dass er dort gewesen ist, gibt es keinen Beweis", meinte der Anwalt in seinem Schlussvortrag.

Die Polizei habe in diesem Fall engagiert, aber einseitig ermittelt: "Die Ermittlungen sind in eine Richtung gegangen." Man habe sich "auf die erste Hypothese, die einem einfällt, fixiert". Für die Beamten sei von Beginn an kein anderer als sein Mandant als Täter infrage gekommen, bemängelte Schillhammer.

Kommentare

jaja...... und dieser Olli is fein raus. Wenn der nicht der Drahtzieher der Sache war dann fress ich einen Besen! Und das Video zum Mord kursiert bestimmt irgendwo durch die extrem kranken Ecken des Internet.

Ignaz-Kutschnberger
Ignaz-Kutschnberger melden

Mittäter Der Milchbub ist zu blöd um alleine so eine geniale Tat zu begehen... Der gehört zwar in eine Psychatrie, weil er mehr als nur krank und pervers ist...aber sowas "Geniales" wäre dem Typ nicht allein eingefallen... - sagt ein "Profiler"! Also der bzw. die MittäterIn sollten sich jetzt nicht in Sicherheit wiegen...

Ignaz-Kutschnberger
Ignaz-Kutschnberger melden

Re: Mittäter-Nachtrag im Jahr 43 hätte man Leute wie Herrn Philipp K. zuerst ohne Betäubung kastriert und dann an die Wand gestellt und exekutiert!!

Maika melden

Re: Mittäter @ War-Lord

Sind Sie noch zu rettten? Was ist denn an dieser Tat "genial"? Das war ein schrecklicher, bestialischer Mord!
Hier von einer genialen Tat zu sprechen ist auch krank und pervers.

In den USA weiß man wenigstens wie man mit solchen Monstern umgeht, hier wird zwar bei Behinderten und Jugend gespart aber weiter Geld für solche Täter verschwendet. Die Zeit ohne Geld wird noch kommen und dann wird es ein günstigeres Ensorgungsprinzip für solche Täter geben. Das gute Europa ist zu weich, und schützt Mörder, eine Hinrichtung bringt für alle Vorteile, für den Steuernzahler, für den Täter selbst, und für die Angehörigen die nun wissen dass dieses Monster nicht mehr unter uns weilt

Urteil Ein schneller Erfolg für Polizei und Justiz oder vielleicht doch ein Irrtum wenn nicht alle Ungereimtheiten aufgeklärt wurden ? Wir werden es wohl nie erfahren, oder vielleicht doch?

Weg mit dem psycho arsch

Stefanie P. Natürlich sind wir nicht mehr in der Steinzeit. Darum haben wir uns schon so sozialisiert, das wir zur Arbeit gehen, damit ein 23 jähriger Mörder seine Lebzeit lang vom Steuerzahler durchgefüttert wird. Da kann von Bestrafung für die Tat eh keine Rede sein. Die Kriminalisten haben sicher auch ihre Aufgaben gemacht und sorry....die G`schicht, das er nach der Tat für den Täter nur aufgeräumt hat, ist mehr als deppert. Da kann der Milchbubi noch so kammpelt und geschneutzt dasitzen, der ist eine tickende Zeitbombe gewesen der es sowieso an irgendwem ausgelassen hätte.

Verurteilt, fertig! Und Hollywood kann einen Splatter machen!

Mein Beileid der Familie!

Altmeister² melden

Stefanie P. Es liest sich wie eine horrorgeschichte. Mein beileid an die familie der stefanie. Das urteil war zu erwarten, auch wenn es zu milde ist. Für solche höchst kranke menschen wie Philipp K. die zu sowas fähig sind sollte man wie beim Bin Laden die regulären strafmaßnahmen aufheben und ihm einfach exekutieren. Aussergewöhnliche umstände verlangen aussergewöhnliche taten.

S/A/R melden

Re: Stefanie P. Nochmal! Wir sind nicht in der Steinzeit, wo alle dann exekutiert werden...vielleicht ist es bei Ihnen an Zeit nach Texas zu ziehen, dann können Sie ihre Cowboy manieren dort ausleben! Wer weiss ob er wirklich schuldig ist und es wohlmöglich doch nicht ein andere oder eine Andere Helfer(in) gab...es wurde schon verdacht auf sein Freund geschöpft!

Rasso melden

Re: Stefanie P. Der gehört öffentlich verkehrt aufghängt - is ja arg - der Anwalt legt Berufung ein.

Seite 1 von 1