Schweizer tötet
Steirerin: 18 Jahre Haft

Mann bestellte Callgirl nach Langenthal und brachte Frau auf bestialische Weise um

von Gefängnis, Symbolbild © Bild: thinkstock.at

Das Verbrechen hatte im März 2012 die Kleinstadt Langenthal erschüttert. Junioren eines Sportvereins hatten im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche der aus Leoben stammenden Frau entdeckt. Wenig später wurde der mutmaßliche Täter gefasst. Dieser hatte am Tatabend über einen Escortservice die Frau bestellt. Die 43-Jährige, die bereits jahrelang in der Schweiz gelebt hatte, wurde von dem Mann zu einer Sportanlage gelotst, gewürgt, geschlagen und missbraucht. Den leblosen Körper ließ der Täter in dem Lichtschacht zurück. Mit dem Auto seines Opfers kurvte der Mann anschließend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.

Für Gerichtspräsident Samuel Schmid war klar, dass nur der Tatbestand des Mordes infrage kam. "Da gibt es gar nichts zu diskutieren", sagte Schmid am Regionalgericht in Burgdorf. Die Tat sei von besonderer Skrupellosigkeit und egoistischer Triebbefriedigung geprägt gewesen. Er attestierte dem Angeklagten auch keine guten Prognosen. Gewalt und Sucht hätten sich bisher durch das Leben des 28-jährigen gezogen. Die Motivation, etwas zu ändern, sei bisher nie erkennbar gewesen. Aus diesem Grund sah das Gericht eine Verwahrung als angezeigt an.

"Lebenslänglich" gefordert

Damit gingen die Richter über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Strafe gefordert, aber keine Verwahrung. Bei "lebenslänglich" prüfen die Behörden in der Regel, ob eine bedingte Entlassung möglich sei. Auch im vorliegenden Fall wäre es möglich, dass der Verurteilte die Verwahrung nicht antreten muss - dies aber nur dann, wenn er sich bis dahin grundlegend geändert hat. "Überzeugen Sie uns, dass wir uns in der düsteren Prognose getäuscht haben", forderte der Richter den Angeklagten auf.

Es sei ein schwieriger Fall gewesen, sagte Gerichtspräsident Schmid. Er hoffe einzig, dass die Frau möglichst bald das Bewusstsein verloren habe. Warum der junge Mann die Escortdame derart grässlich zurichtete, blieb letztlich offen. Der Angeklagte selber hatte keine Erklärung dafür. Er habe sich nicht mehr gespürt, sagte er. Er hatte gestanden, im Vorfeld Vergewaltigungsvideos im Internet konsumiert zu haben und am Tag der Tat so etwas im Hinterkopf gehabt zu haben. Ob er es mache, habe er aber nicht gewusst. Dass er die Escortdame bestellt habe, um sie zu töten, sei aber nicht wahr. Dies nahm ihm das Gericht auch ab.

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Welches Recht auf Leben hat eine solche Bestie ?

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