Mohamed und Mona: Hochzeit im Häfen?
Terrorverdächtige wollen in Kürze heiraten

Nach österreichischem Recht sind die beiden ledig NEWS-Report über die Pläne einer "Terror-Ehe"

Mohamed und Mona: Hochzeit im Häfen?
Terrorverdächtige wollen in Kürze heiraten

Im Akt 8630/II/BVT/2/07 des heimischen Verfassungsschutzes ist zu beiden Verdächtigen im Personalblatt unter dem Punkt "Familienstand" eindeutig angeführt: "ledig, verheiratet nach islamischem Recht".

Eine Hochzeit, die eigentlich keine war
Tatsache ist auch: Mohamed hat Mona seit dem Tag der Verhaftungen, dem Mittwoch den 12. September 2007, nicht mehr gesehen. Wohl schreibt er ihr jede Woche zahlreiche Briefe, die im Vorjahr vom U-Richter und heuer (nach der Strafprozessreform) vom Haftrichter vor der Weitergabe kontrolliert und gelesen werden. Wohl sitzt auch Mona in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Aber: Direkten Kontakt zwischen den beiden gibt es seit vier Monaten absolut keinen. Dabei haben die beiden nur knapp zwei Wochen vor der Verhaftung, am 1. September 2007, in Wien-Hietzing nach islamischem Recht geheiratet.

Pikanterie am Rande: Die Hochzeitsfeier wurde von den Abhörspezialisten der SEO (Sondereinheit Observation) genutzt, um unbemerkt in Mohameds Wohnung einzudringen und auf seinem Computer eine "Angriffssoftware" zu installieren, die heimlich alle 60 Sekunden einen Screenshot vom Bildschirminhalt anlegt. Diese Software, die faktisch nichts anderes als ein Online-Trojaner ist, hat der Justiz umfangreiches Beweismaterial gegen die Verdächtigen verschafft. Kurzum: Die sogenannte "Hochzeit", die rein rechtlich gar keine war, hat den Leider-nicht-Eheleuten wenig Glück gebracht.

Standesamtliche Trauung in der Haft?
Wenig überraschend macht daher seit einiger Zeit in Kreisen von Wiener Justizwachebeamten ein unbestätigtes Gerücht die Runde: Mohamed wolle Mona in der Haft jetzt standesamtlich ehelichen. Das würde bedeuten: Sollten die beiden im Hauptverfahren (Aktenzahl 443 HV 1/08h) zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden, könnten sie einen neuen Präzedenzfall in Sachen "Kuschelrecht" schaffen. Denn erst vor kurzem wurde die Republik Österreich in Straßburg verurteilt, weil sie Häftlingen nicht die Möglichkeit von Langzeitbesuchen ermögliche. Ein Langzeitbesuch ist aus juristischer Sicht ein Besuch eines Familienmitglieds oder Lebensgefährten, der mindestens drei Stunden andauert und nicht beobachtet wird.

Eine "echte" Hochzeit müsste derzeit vom Haftrichter genehmigt werden. Nach einer allfälligen Verurteilung - für beide gilt die Unschuldsvermutung - müsste der jeweilige Anstaltsleiter der zuständigen Haftanstalt eine Hochzeit genehmigen. Denn klar ist: Bei einer Verurteilung kämen die beiden in verschiedene Vollzugsanstalten. Genau dieselben Anstaltsleiter müssten im Fall der Fälle dann auch darüber entscheiden, ob sich die beiden zu einem "Langzeitbesuch" treffen dürfen - was freilich einen massiven administrativen und logistischen Aufwand erfordern würde.

Zudem wäre dies ein Novum für die österreichische Justiz, wie im Ministerium bestätigt wird. Denn bisher waren die Fälle so gelagert, dass nur ein Ehepartner in Haft gesessen ist und der andere ihn besucht hat. Einen Fall, wo beide Ehepartner hinter Gittern schmoren, hat es bis heute noch nicht gegeben.

Den kompletten Beitrag können Sie im NEWS 02/08 nachlesen!