Arbeitgeber haftet

Wenn Firma nicht umgehend einschreitet, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden

Bei Mobbing am Arbeitsplatz haftet der Unternehmer - zumindest, wenn er nicht umgehend einschreitet, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird. Das geht nun aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor. Der gemobbte Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz, verletzt der Chef die sogenannte Fürsorgepflicht. Arbeitgeber, die nicht ernsthaft einschreiten, setzen sich der Gefahr des Schadenersatzes aus. Im aktuellen Fall reichten Mitarbeitergespräche, die der Chef führte, nicht aus.

von Mobbing am Arbeitsplatz © Bild: Thinkstock/Hemera

Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte. Dann erfuhren allerdings die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des Gemobbten. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als "Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.

Weitere Besprechungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Da sich die Situation nicht besserte, erklärte der Gemobbte - nach einem Jahr im Krankenstand - den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.

Arbeitgeber muss aktiv werden

Laut der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds steht dem Arbeitgeber frei, wie er gegen Mobbing schützt. Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Chefs. "Er hat jedoch ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und unverzüglich erforderliche Mittel ergreift, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen", hieß es aus der Kanzlei. Der Gemobbte hatte sich im Verfahren auf die Verletzung der Fürsorgepflicht gestützt. Da sein Arbeitgeber nicht gegen das Mobbing einschritt, sei er psychisch erkrankt, argumentierte der Gemobbte. Er forderte daher Schadenersatz für Verdienstentgang, Fahrtkostenersatz für Arztfahrten sowie Schmerzensgeld für die erlittene psychische Beeinträchtigung.

Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern waren für das Gericht Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement eines Mediators gegeben. Auch in weiterer Folge habe der Arbeitgeber nur halbherzig agiert. Also traf den Arbeitgeber die Schadenersatzpflicht.

Halbherzige Alibi-Aktionen reichen nicht aus

"Mobbing unter Kollegen kann vom Dienstgeber nicht länger auf die leichte Schulter genommen werden. Halbherzige Alibi-Aktionen werden in Zukunft nicht ausreichen, um der Fürsorgepflicht nachzukommen", hieß es von der Kanzlei Eversheds dazu. "Bedenkt man die Behandlungskosten, die in Folge psychischer Erkrankungen auf den Arbeitgeber zukommen können, müssen Arbeitgeber gewarnt sein." Wer bei Mobbing in seinem Unternehmen nicht unverzüglich einschreite und versuche, seine Mitarbeiter ernsthaft zu schützen, setze sich der Gefahr aus, für sämtliche Folgeschäden zu haften.

Kommentare

wintersun melden

Bin von meinem Ausbildner verbal mittels Schimpfworten wie zB Volltrottel ständig herabgewürdigt und massiv unter Stress gesetzt worden und vom Chef persönlich körperlich misshandelt worden (Hiebe auf den Hinterkopf). Schwarzarbeit am Wochenende verweigern gabs sowieso nicht, da war man in der gesamten Firma "unten durch". Das war mein Einstieg in die Arbeitswelt, sehr prägend.

Ich gratuliere dem Mann, er hat sein Recht wahrgenommen und sich das Verhalten seiner asozialen Kollegen nicht mehr gefallen lassen. Es gibt nicht ekelhafteres als Mobbing bis hin zu Gewalt oder Missbrauch am Arbeitsplatz, solche Schweine gehören entlassen oder verhaftet.

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Das Problem ist halt, dass sich die Sache nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt, sondern es reicht noch weit über den Berufsbereich hinaus. Ob Schule, Strassenverkehr, Politik oder im Privaten, es ist schick geworden "dazuzugehören" und keiner befürchtet mehr einen Gesichtsverlust, wenn er auf Schwächere hintritt. Und jene, die sich gegebenenfalls vor den Underdog verteidigend hinstellen sind uns restlos abhanden gekommen. Egoismus ohne Zivilcourage, Ausleben des eigenen Minderwertigkeitskomplexes auf Kosten des noch hilfloseren. Das ist die Kehrseite der Erfolgsgesellschaft. Wenn man schon nicht an der Spitze steht erfreut man sich daran,dass es in der Hackordnung noch welche weiter unten gibt.
Und kein Arbeitsplatzgesetz der Welt stoppt einen Wertewandel.

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Ja sie beschreiben das sehr treffend. Ich könnte dazu ein paar wirklich gute Beispiele aus meinem Leben nennen aber ich möchte nicht zu sehr ausschweifen.
Absolutes Armutszeugnis wie manch Halbstarke auf die ganz Schwachen hintreten. Nach oben lecken und nach unten treten.
Ich bin ja der Meinung jeder soll so Leben wie er es für richtig hält, nur darf dabei niemand anderes zu Schaden kommen.

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(Wieso zum Geier sind die max. Zeichen manchmal mehr, manchmal weniger?)

Jedenfalls teilen meine Philosophie scheinbar die meisten nicht und sch****en auf den Nächsten. Und sowas schimpft sich auch noch intelligent - ich kann diesen Egoismus einfach nicht nachvollziehen und finde das ziemlich schlimm.

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ja, das mit den beschränkten Zeichen ist lästig, vielleicht kann man die Einstellungen irgendwie ändern, aber dafür bin ich zu blöd, deswegen wechsle ich wenn ich was poste vom Foxl zum Internet Explorer, dort geht's unbegrenzt. Diese ewigen Unterbrechungen nerven.

wintersun melden

Das ist es!
Benutz auch mal den, mal den.
Danke für den Hinweis :)

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