'Mit bestem Wissen & Gewissen': Salzburger
Staatsanwalt von Banken-Ausschuss befragt

Scharmüller: "Ich habe getan, was ich zu tun hatte" Atomic-Pleite: Ex-Amer-Chef Ahonen nicht erschienen

Er habe in der Causa Atomic immer mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt, weil er keine Privatinteressen hatte, betonte der ehemalige leitende Salzburger Staatsanwalt Helfried Scharmüller bei seiner Befragung vor dem Banken-Untersuchungsausschuss in Parlament. "Ich habe getan, was ich zu tun hatte, dann wurde mir der Akt abgenommen", sagte Scharmüller. Der ebenfalls geladene ehemalige Chef des finnischen Sportartikelkonzerns Amer, der die insolvente Skifirma Atomic übernommen hatte, Seppo Ahonen, ist nicht erschienen und soll abermals geladen werden.

'Mit bestem Wissen & Gewissen': Salzburger
Staatsanwalt von Banken-Ausschuss befragt

Scharmüller wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, auf ihn könnte in dieser Sache Einfluss genommen worden sein. "Bei mir können sie keinen Einfluss nehmen", sagte der seit 1. April 2001 pensionierte Beamte. Fast alle Involvierten in der Atomic-Konkurs-Causa hätten jedoch bei ihm vorgesprochen, sowohl der damalige Masseverwalter im Atomic-Konkurs, Karl Ludwig Vavrovsky, als auch Florian Masser, Rechtsanwalt von Atomic-Gründer Alois Rohrmoser, Konkursrichter Gregor Sieber und auch der Masseverwalter im Rohrmoser-Privatkonkurs, Johannes Honsig-Erlenburg.

Am 19. Jänner 1998 sei eine Sachverhaltsdarstellung mit vielen unrichtigen Punkten von der Staatsanwaltschaft Innsbruck - nach Einstellung des dortigen Hauptverfahrens - an Salzburg abgetreten worden, um weitere darin enthaltene Punkte zu untersuchen. Zuvor habe der Innsbrucker Staatsanwalt Kurt Spitzer das Verfahren wegen des Verdachts der Nötigung von Atomic-Gründer Alois Rohrmoser durch die BAWAG eingestellt. In Salzburg sei der Akt aber erst am 28. Jänner eingelangt. Er habe daraufhin am 2. Februar beim Untersuchungsrichter beantragt, die drei Hauptverdächtigen Sieber, Vavrovsky und Honsig-Erlenburg, zu schriftlichen Stellungnahmen aufzufordern. Er hätte diese aber nicht mehr selbst erhalten, da er den Akt schon Anfang März an die Staatsanwaltschaft Steyr abtreten musste. Die StA Steyr habe es offensichtlich dann nicht mehr für notwendig befunden, weiter zu ermitteln. Als Grund für die Abtretung nach Steyr sei ihm gesagt worden, man wollte nicht den Anschein von "Freunderlwirtschaft" erwecken.

Die Akten seien alle Chefsache gewesen. Die Causa Rohrmoser sei eine "glamouröse" Sache und damit Berichtssache gewesen. Er habe an die vorgesetzte Oberstaatsanwaltschaft Linz berichtet. Dem Justizministerium habe er nie selbst berichtet. Er habe in der Sache auch keine dezidierten schriftlichen oder mündlichen Weisungen bekommen.

Bei den offenen Verdachtsmomenten ging es laut Spitzers Aussagen vor dem Ausschuss am 5. März unter anderem darum, dass die BAWAG-Verantwortlichen Forderungseingänge von 235 Mio. Schilling nicht der Konkursmasse zugeführt hatten, weitere 171 Mio. Schilling an Erträgen aus Tochterunternehmen als uneinbringlich darstellten, obwohl sie zugegangen waren, sowie den Verdacht auf Vermögensverschiebungen, wie die 10 Prozent-Beteiligung der BAWAG an der künftigen Atomic-Auffanggesellschaft schon während das Insolvenzverfahren noch gelaufen sei.

Zunächst habe er nicht verstanden, worum es geht, nach längerem Studium hätten sich einige Sachen jedoch "völlig zwanglos" aufklären lassen, so Scharmüller. Die ermittelnden Gendarmeriebeamten - Werner Mayer und Friedrich Wiedermann - hätten den Sachverhalt völlig missverstanden, sie seien vollkommen überfordert gewesen. Zudem habe er die Vermutung gehabt, dass ein Teil der Sachverhaltsdarstellung von einem Rechtsanwalt verfasst und von den Beamte abgeschrieben worden war. Er habe keinen Grund mehr gesehen, weiter zu ermitteln, seiner Meinung nach war die Sachverhaltsdarstellung unrichtig.

Scharmüller verneinte, mit den in der Atomic-Causa involvierten Rechtsanwälten Vavrovsky und Sieber befreundet gewesen zu sein. Er habe auch nicht gewusst, dass der Konkursrichter vom Masseverwalter versichert wurde. Eine ähnlich hohe Befriedigungsquote wie beim Atomic-Konkurs habe er nie gehabt, in Sachen Wirtschaftskriminalität verfüge er aber über kein Spezialwissen. Für ihn sei es nur um die Frage gegangen, ob der Konkurs rechtens war oder nicht, nicht die Höhe der Quote. (apa/red)