"Natürlich muss das missbräuchliche Beantragen von Krankenstand während des Zivildienstes geahndet werden, immerhin sind die Zivildienst-Trägerorganisationen auf jeden Mitarbeiter angewiesen", um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, meinte Pendl. Er lehnte aber einen "Pauschalverdacht" ab - und verwies darauf, dass der Zivildienstserviceagentur schon jetzt Sanktionen gegen Missbräuche offen stehen. Diese sollten voll ausgeschöpft werden.
(apa/red)