Ministerrat beschließt
Standortentwicklungsgesetz

Schramböck: Verfahren werden beschleunigt

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Große Investitionen von öffentlichem Interesse seien besonders wichtig, hob Schramböck hervor. Es gehe dabei nicht darum, in Verfahrensrechte einzugreifen, sondern darum, Verfahren zu beschleunigen und Rechtssicherheit sicher zu stellen.

Anträge können künftig von Landeshauptleuten oder Bundesregierungsmitgliedern an das Wirtschaftsministerium gestellt werden. Dieses werde von den jeweils betroffenen Ministerien Stellungnahmen einholen. Ein Beirat gibt daraufhin Empfehlungen ab und die Bundesregierung wird sich zwei Mal jährlich mit den Entscheidungen befassen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer werde 18 Monate betragen, so die Ressortchefin. Wirtschaftliche Weiterentwicklung und Umweltschutz - beides müsse möglich sein, so Schramböck.

Als mögliche Beispiele für Projekte nannte sie etwa aus der Vergangenheit die Dritte Piste am Flughafen Wien Schwechat oder die 380-kV-Leitung in Salzburg. Die Ministerin rechnet mit rund 15 Projekten pro Jahr.

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