Mindestsicherung: Bundesländer stimmen sich am Freitag in Salzburg ab

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Die Sozialreferenten der Länder treffen sich dazu in Salzburg. Gleichzeitig soll dem Bund noch einmal die Bereitschaft der Länder zu konstruktiven Verhandlungen und Lösungen signalisiert werden, sagte der Salzburger LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne) als Vorsitzender.

Zu den von den Ländern geforderten Verhandlungen auf Augenhöhe mit dem Bund wird es zumindest an diesem Freitag nicht kommen: Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat angekündigt, aus Termingründen nicht am Treffen teilzunehmen. "Wir haben im April den Beschluss gefasst, der Ministerin Vorschläge für eine neue 15a-Vereinbarung zu liefern. Kurz darauf kündigte die Bundesregierung ein Grundsatzgesetz an. Bis heute haben wir aber immer noch keinen Gesetzesvorschlag auf dem Tisch. Aus diesem Grund habe ich meine Kolleginnen und Kollegen kurzfristig zum Meinungsaustausch geladen", begründete Schellhorn, turnusmäßiger Vorsitzender der Konferenz der Landessozialreferenten, gegenüber der APA.

Für ihn persönlich sei vor allem wichtig, dass eine zukünftige Regelung verfassungskonform ist - und hier besonders die Regelungen betreffend Mehrkind-Familien. Skeptisch äußerte sich Schellhorn auch zu möglichen Hürden wie Sprach- oder Bildungsniveaus beim Zugang zur Mindestsicherung: "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung muss auch künftig als 'letztes' soziales Auffangnetz agieren können."

Die Bundesregierung dürfte indes bereits an der Finalisierung der Neuregelung feilen. Ende September hieß es aus Regierungskreisen, man sei "auf gutem Weg", einen fixierten Zeitplan gebe es aber noch nicht. Die Materie sei in den "Endverhandlungen". Offenbar werden die Vorhaben zurzeit noch von Experten geprüft, damit diese verfassungsrechtlich auch halten.

Laut einer Punktation zur neuen Mindestsicherung vom Mai im Rahmen der Regierungsklausur planen ÖVP und FPÖ, dass die Mindestsicherung in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen beträgt. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder wenn sie gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englisch-Level C1 erfüllen. Wer also nicht ausreichend Deutsch kann, bekommt nur 563 Euro. Die 863 Euro sollen demnach ein Maximalwert als Vorgabe für die Länder sein, die innerhalb dieses Rahmens auch niedrigere Summen vorsehen können, wenn die Wohnkosten in der Region besonders niedrig sind.

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